Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.
zu restaurieren. Die Werkstatte erreichte in dieser Hinsicht nennenswerte Erfolge. Sie arbeitete aber mit primitiven Aethoden, und die im Ausland gesammelten Erfahrungen bewiesen, dass man mit diesen gänzlich aufräumen müsse, man klebte die beschädigten Archivalien zwischen zwei dünne Schutzpapiere; zur Zeit arbeitet man an der Einführung einer Konservierungsmethode, die das kranke Papier desinfiziert und seine Grundmasse mit Hilfe eines Kunststoffes stärkt. Die Verordnung des Jinisters für Kultus und Unterricht vom 11 Okt. 1949 Z.I6I0-L1/1949 in Betreff Regelung des Geschäftsbereiches des Landes-General inspektors dar Archive erschien zwar als Ausführungsverordnung des Ges.Art. 21/1947, trachtete aber schon die vom Ungarischen Wissenschaftsrat angeregte neue Regelung zu fördern. Diese Verordnung erklärte als Pflicht des GeneralInspektors der Archive die Meinungsäusserung und Vorschlagerstattung in all jenen prinzipiellen Fragen, die das Archivwesen betreffen. In der Praxis ist es zu einer der ?/ichtigsten Aufgaben des Generalinspektors geworden; der Schwerpunkt seiner Tatigkeit lag in der Durchführung der Pläne und Entscheidungen des Ungarischen Wissenschaftsrates, die dieser hauptsächlich unter seiner Mitwirkung ausgearbeitet hatte, daneben hatte aber der General inspektor auch operative Arbeit zu verrichten auf dem Gebiete des Archivalienschutzes und der personellen und sachlichen Angelegenheiten einzelner íiunizipalarchive. Der General inspektor verfügte zur Durchführung seiner Aufgaben über keineaAmtsapparat , sondern nahm zur Verrichtung mancher operativen Arbeit einige Angestellte des Staatsarchivs in Anspruch. Der Generalinspektor hatte vor allem das neue Archivgesetz /eigentlich eine Verordnung mit Gesetzeskraft/ und seine Vollzugsverordnung auszuarbeiten, seine Gutheissung bei den zuständigen Stellen zu betreiben und eine Zentralstelle für ungarische Archive zu organisieren, die an Stelle des Ge neraiin spektorates zu treten hatte.