Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.
verpflichtet, es unversehrt uad in nutzbarem Zustande zu erhalten. Wenn, ein solches Privatarchiv in seinem Bestände unmittelbar gefährdet wird, und der Eigentumer trotz der Aufforderung des Ministers für Kultus und Unterricht zur Abwendung dieser Gefahr teeine Sorge trägt, kann der Minister verordnen, dass das Archiv i mit Aufrechthaltung des Eigentums rechtes - provisorisch in einem Öffentlichen Archiv untergebracht werde. Die historisch bedeutenden Archive der Privatpersonen /natürlicher und Rechtspersonen in gleicher Weise/ wurden bis dahin, gänzlich nach den Prinzipien des Privateigentums behandelt, und ihre Eigentümer konnten sie auch der Vernichtung preisgeben, ohne jedwede behördliche Einwirkung. Das Gesetz trachtete diese Lage zu ändern, da es die entsprechende Behandlung und Zugänglichmachung der Privatarchive vorschrieb. Diese Verfügung des Gesetzes aber blieb - wie so manche andere - nur auf dem Papier. Ges.Art. 21/1947, der am Tage seiner Publizierung /29 Juli 1947/ in Wirksamkeit trat, und für dessen Vollstreckung der Minister für Kultus und Unterricht hätte Sorge tragen müssen, kam - eine Verfügung zwecks Regelung des Gesch/iftsberjichea des Landes-Generalinspektors der Archive abgerechnet - nicht zur Durchführung und auf dem Felde des ungarischen Archivwesens trat infolge der Verfügungen des Gesetzes keinerlei Aenderung ein. Das Archivgesetz, das sich zwölf Jahre lang in Vorbereitung befand, und das berufen gewesen wäre, die grundlegenden Fragen des ungarischen Archivwesens zum erstenmal zusammenhängend auf legislatorischem Wege zu regeln, hatte nicht einmal die Zielsetzungen erreicht, die fortschrittlich denkende Fachleute Inmitten, des Hort h;/-Regimes sich vorgestellt hatten. Es ist nur natürlich, dass dieses Gesetz durch die- nach der Befreiung anhebende grossartige wirtschaftliche und soziale Entwicklung beiseite geschoben und nicht praktisch durchgeführt wurde. Aus ebendemselben Grunde wurde es notwendig, eine neue generelle Rechtsnorm zu Schaffen.