Hajnal István: Az 1642. évi meghiúsult országgyűlés időszaka (Budapest, 1930)

Iratok

noch biss in 14 uber die andern in Guldtt und Tücher vorlengst zusamgerichtte mitteln bishero abgengig gewesen, da hat Er Palffy über sich genohmen, dass Er solche {4 f. von den Graffen Setschin gelttern zutragen will. Und vermeint sonst weiter, dass denn Graffen Budiani und denn Bano von d. Kriegs Expedition auss zugeschrieben werden mögte, damit Sie unterdessen die VöTckher d. engstfolgenden Bezahlung alsso versichern undt diesselbe immittelss in guutwilliger gedultt erhaltten, wie auch des d. Budiani die Führen zu absoldung d. Tuucher wie vor diessen bey hinten herauss commandirn wolle. Weiter dass bei diesser Bezalung 4 Monat in Tuch und 4 in Geltt abgefüehrt werden mus­sen undt dass zu d. Canisisch. und Windischen, auss denn Hoff Cammer mittel d. Pfundtner mit sambt dem Hung. Camer Rath Zombateli und 2 officieren von dasselbst auss deputirt werden mögten und dass sonst die Banalische und Croatische durch den Oberdreissigern zu Nedelitz Daniel Rauch so alda in loco und welchen Er d. Palffy zu denn undt umb mehren information willen herauss fordern wille, (mit zu adiungierung des Streublss N. O. Raithraths, welchen d. Pfundtner ohne da mit sich dorten hin nimbt,) verrichttet werden können. Die Hoff Cammer lösst ihres tháilss eines undt anders bey dem innigen wess d. Graff Palffy vermeldt undt eingerathen,) alsso verbleiben undt vermeint im Übrigen dass die aussfertigung d. begertten Kay. schreiben an den Niarij und dess untergebenen Ob. Leutt. denn Kriegs Rath alsso insinuirt werden mögte, mit denen Anhang, dass man bei diessen schwàren Zeitten, (wie gern man auch woltte,) vordiesmal mehrers nit alss die 2 monat in geltt und 4 in Tuűch, (ausser dess Siebenten neulich in Traidt empfangenen,) abfűhren könne, und dass man doch darob hin wőlle Sie herungst [?] mit mehrern zubedenchken. Ingleichen were d. Kriegsrath wegen d. Canisisch und Windischen dahin zu erinnern, weil man nunmehr mit den nottwendigen mit­teln darzu gefasst und auf E. M. gdisten befelch ganz ferttig solche granitz bezahlung (wie es die unumbgengliche Nott turft erfor­dert) eheist abzuführen, dass derwegen man von dortten auss die vorige kay. Instruction sambt den gebrauchigen Credentzialien für die Generales bey d. Canisisch und Windisch. auf den Pfundt­ner und Zombatelli bei den andern aber auf besagten Rauch undt den Strübl aussgeferigt, die Bestraittung d. Ober Hung. aber ihme Palffy zu seiner oben erzellten disposition durch ein Kay. schreiben

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