C. Tóth Norbert-Lakatos Bálint-Mikó Gábor: A pozsonyi prépost és a káptalan viszálya (1421-1425). A szentszéki bíráskodás Magyarországon - a pozsonyi káptalan szervezete és működése a XV. század elején - Subsidia ad historiam medii aevi Hungariae inquirendam 3. (Budapest, 2014)

Mutató

Der Streit zwischen dem Propst zu Pressburg und seinem Kollegiatkapitel 419 7 Gran, den 20. Januar 1425 Die von Georg - Erzbischof zu Gran apostolischer Legat, Primas und Gespan auf Lebzeiten - ernannten Richter, Matthäus de Vicedominis von Piacenza - Doktor beider Rechte, Lektor zu Gran - sowie Dominikus - Doktor des kanonischen Rechtes, Propst zu Gran-Sankt Stephan - geben im Rechtsstreit zwischen dem Propst zu Pressburg und dem Kollegiatkapitel sowie den Kanonikern bekannt, dass sie ihre Untersuchungen zur Gegenklage des Propstes in der vom Erzbischof nach Pressburg verlegten Verhandlung, abgeschlossen haben. In der Gegenklage steht, dass im Jahre 1423 der Kanoniker Jakob Budai den Propst an der Fischfangstelle öffentlich beschimpft sowie der Kanoniker Georg ihn fast um 100 Ungarische Gulden betrogen habe, weiter sei dieser eines Nachts mit bewaffneten Leuten in sein Haus eingedrungen und habe ihn beschimpft. Nach Aussage des Kanonikers Jakob habe ihn der Propst bei der Verteilung der Fische beschimpft und mit Gefängnis bedroht. Nach der Aussage des Kanonikers Georg war der Propst nicht bereit, seinen Vasallen (lat. familiaris) namens Gregor, der Georg beschimpft hatte, zu bestrafen, und als Georg zum Propst ging, um Genugtuung von ihm zu verlangen, hat ihn der Propst für eine kurze Zeit eingesperrt. In Jakobs Angelegenheit haben mehrere Kanoniker eine Aussage gemacht, der Kanoniker Georg hat einen Eid abgelegt, welche das Gegenteil der Beschwerde des Propstes bezeugten. Aus diesem Grund wurde der Propst verurteilt, sich bei dem Kollegiatkapitel innerhalb von einem Monat zu entschuldigen, ansonsten hat er eine Geldstrafe von 20 Ungarischen Gulden zu bezahlen. Auf Papier, mit verziertem Anfangsbuchstaben „N", unter dem Text Bruchstücke von zwei aufgedrückten Ringsiegeln in grünem Wachs und mit der Beglaubigungsklausel des kaiserlichen öffentlichen Notars Gregor, des Klerikers der Diözese zu Fünfkirchen, des Sohnes des einstigen Andreas von Eged (siehe Anhang I/a). SNA, Privatarchiv des Kollegiatkapitels zu Pressburg G-l-9. (DF 228141., Monasterium.net 507.) — Unter dem Text von anderer Hand geschrieben: Condempnatus est dominus prepositus magistris Iacobo et Georgio eosdem debere placare coram dominis de capitulo infra unius mensis spatium sub pena XXflorenis auri. Auf der Rückseite oben: Contra dominum prepositum pro quibusdam dominis de capitulo. — Regest: ZsO XII. Nr. 66. 262:1 Obwohl dies der Anklagepunkt des Propstes ist, könnte er thematisch mit dem fehlenden Anklagepunkt des Kollegiatkapitels Nr. 6. identisch sein. 264:2 Zeitgleich wurde von inventi korrigiert. 8 Gran, den 20. Januar 1425 Die von Georg - Erzbischof zu Gran apostolischer, Legat, Primas und Gespan auf Lebzeiten - ernannten Richter, Matthäus de Vicedominis von Piacenza - Doktor beider Rechte, Lektor zu Gran - sowie Dominikus - Doktor des kanonischen Rechtes, Propst zu Gran-Sankt Stephan - geben im Rechtsstreit zwischen dem Propst zu Pressburg und dem Kollegiatkapitel sowie den Kanonikern bekannt, dass sie in der vom Erzbischof nach Pressburg verlegten Verhandlung nach der Beweisaufnahme in beiden Anklagepunkten, die ergänzend zu den anderen vom Kollegiatkapitel eingereicht wurden, ihre Untersuchungen abgeschlossen haben. Laut zusätzlich eingereichter Anklagepunkte habe der Propst die Testamentfreiheit der Kanoniker verletzt, indem er ihre Nachlässe für sich beschlagnahme. Außerdem sollten die Pfarrer der Propstei zu Pressburg einem seiner Erlässe aus dem dem Jahre 1424 zufolge die früher von der Sankt-Martin-Kirche erhaltenen geweihten Öle von seinem Vizearchidiakon, dem Pfarrer zu Majtény, beziehen. Da der Propst in beiden Angelegenheiten unrechtmäßig verfuhr, wurde er unter Androhung des Banns zum ewigen Stillschweigen darüber verurteilt, und es wurde die Fortführung der früheren Praxis angeordnet. Das Original ist verschollen: Das Transsumpt des Erzbischofs Nikolaus Oláh zu Gran befindet sich in seinem Privileg vom 1. Februar 1556 in Pressburg ohne notarielle Klausel: siehe 24. SNA, Privatarchiv des Kollegiatkapitels zu Pressburg G-l-20. Veröffentlicht: Péterffy: Sacra Concilia

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