C. Tóth Norbert-Lakatos Bálint-Mikó Gábor: A pozsonyi prépost és a káptalan viszálya (1421-1425). A szentszéki bíráskodás Magyarországon - a pozsonyi káptalan szervezete és működése a XV. század elején - Subsidia ad historiam medii aevi Hungariae inquirendam 3. (Budapest, 2014)
Mutató
Der Streit zwischen dem Propst zu Pressburg und seinem Kollegiatkapitel 405 den Propst auf den mit dem Kollegiatkapitel gemeinsamen Gütern angerichteten Schäden im Zusammenhang gestanden haben. Im Vergleich zu den Klagen des Kollegiatkapitels enthielt die am 8. Mai, d.h. am Fünfzehntel des Georg-Tages vor dem erzbischöflichen Gerichtsstuhl zu Gran eingereichte Gegenklage des Propstes wahrscheinlich viel wenigere Klagepunkte. Von diesen kennen wir nur einen einzigen in seinem vollen Umfang, den über den Zwist mit den Kanonikern Jakob Budai und Georg, aber der wurde in der entsprechenden Urkunde (Nr. 7) mit keiner Nummer markiert. Dieser konnte sich thematisch mit dem fehlenden 6. Klagepunkt des Kollegiatkapitels überlagern. Aus den einige Worte enthaltenden Erwähnungen in der die beweisbedürftigen Antworten des Propstes aufzählenden Urkunde (Nr. 13) kennen wir die anderen Klagepunkte des Propstes, und zwar zahlenmäßig die Klagepunkte Pl-3. und weitere vier oder fünf Klagepunkte ohne Nummerierung. (Siehe die Tabelle 5!) Mit den zwei ergänzenden Klagepunkten suchte man von der Perspektive des Kollegiatkapitels aus die am stärksten bestehenden und die am meisten Erfolg versprechenden Klagepunkte - d.h. die dem Propst die Unterlassungen seiner liturgischen Verpflichtungen und die unrechtmäßige Ausübung seiner Gerichtsbarkeit anlastenden Klagepunkte - zu bekräftigen, und was diese betrifft - wie wir das auch schom im zweiten Kapitel sehen konnten - verfügten sie über Beweismaterialien in Form von vollwertigen Urkunden. Uber den Beginn des Prozessablaufes ist nur so viel bekannt, dass sich die Einlassung und die ersten Verhandlungsrunden in Gran noch im Mai und im Sommer 1424 vollzogen. Im August-September 1424 - während der auch das Kollegiatkapitel zu Pressburg nah angehende Weinlese - wurde auch die Verhandlung des Prozesses absichtlich nicht weitergeführt. Der Vikar zu Gran, Thomas Pöstyéni vertagte den Prozess noch am Ende des Sommers auf den 8. November (d.h. auf den 8. Tag des Allerheiligenfestes), aber mit dem Einverständnis der Parteien verlegte er den Prozess mit Bezugnahme auf die Verzwicktheit der Rechtsangelegenheit, auf die Entfernung vom erzbischöflichen Sitz und auf die Kostenverschonung nach Pressburg. Der Erzbischof zu Gran, Georg Pálóczi ernannte in seiner am 2. November 1424 datierten Urkunde (Urkundenbuch Nr. 4) zwei Richter zur Abschließung der Rechtsangelegenheit und zur Urteilsfällung: den Matthäus de Vicedominis, Doktor beider Rechte, Lektor zu Gran bzw. Dominikus Bodonyi, Doktor des kanonischen Rechtes, Propst zu Gran-Sankt Stephan. Sie fuhren also nach Pressburg, aber mit den Verhandlungen begann es nicht am 8. November, sondern ein paar Tage später, erst am Anfang der nächsten Woche. Einerseits brauchte man offensichtlich auch zur Vorbereitung ein-zwei Tage - wenn die Richter bis zum 8. November überhaupt eintrafen -, und andererseits, damit man mit dem Prozess den dazwischenfallenden Kirchweihtag vom 11. November der Sankt-Martin-Kirche (im Jahre 1424 fiel er auf einen Samstag) und die jedes Mitglied des Kollegiatkapitels und auch den Propst angehenden Zeremonien der Feier nicht stört. (Nach dem kanonischen Recht galt das sowieso als Gerichsferien, da es ein Titularfeiertag der örtlichen Kirche war.) i r I