Bogdán István: Magyarországi űr-, térfogat-, súly- és darabmértékek 1874-ig (Magyar Országos Levéltár kiadványai, IV. Levéltártan és történeti forrástudományok 7. Budapest, 1991)
DEUTSCHE ZUSAMMENFASSUNG
5. SCHLUSSBEMERKUNG Maße (5.2). In der Urheimat der Ungarn (d. h. vor der Landnahme) benutzte Maße: finnisch-ugrischen Ursprungs ist das erdőöl (etwa Waldklafter), dazu kam in 8.—9. Jh. vermutlich rőf (Elle) als Längenmaß. Unter den Feldmaßen war das älteste das auf einer Teilungsart der Feldgemeinschaft beruhende nyíl od. fűkötél ungeachtet der Nutzungsart. Mit der Verbreitung des Ackerbaus ist im 8.—9. Jh. das Maß ekealja (Pflugland) aufgekommen sowie im Zusammenhang mit der intensiveren Viehhaltung das Maß der Heumahd kaszaalja und in Weinbau kapaalja. Die metrologischen Verhältnisse nach der Landnahme lassen sich wie folgt darstellen (wobei freilich an die schon eingangs berührte Eventualität, Zufälligkeit der urkundlichen Belege erinnert werden muß). 11. Jahrhundert : die Zahl der ältesten Maße (insgesamt 6) wird um 1 Längenmaß und 2 Feldmaße bereichert, was 9 Einheiten ergibt; in dieser Periode entwickelt sich auch das königliche Maßsystem. — 12. Jahrhundert: 1 neues Feldmaß kommt auf, womit es im ganzen 10 Maße gibt. — 13. Jahrhundert: 7 weitere Längen- und 3 Feldmaße, insgesamt also 10 Längen- und 10 Feldmaße, zusammen 20. — 14. Jahrhundert: 4 neue Längen- und 7 Feldmaße, insgesamt 14 Längen- und 17 Feldmaße, zusammen 31 Maße. — 15. Jahrhundert: ein neues Längenmaß und 7 Feldmaße, insgesamt 15 Längen- und 24 Feldmaße, zusammen 39. — 16. Jahrhundert: das Register der Längenmaße bleibt unverändert, hingegen erscheinen 9 neue Feldmaße (also 15 + 33, insgesamt 48 Maße). Man sieht daraus, daß das System der Längenmaße im 14. Jahrhundert schon voll ausgebildet erscheint, die Zahl der Feld- od. Landmaße nimmt jedoch gegen Ende des Zeitalters erheblich zu, was teils der allmählichen Zerstückelung der vorhandenen Bodenfläche, teils den agrotechnischen Veränderungen zuzuschreiben ist bzw. sich aus der Inkongruenz der physischen Beschaffenheit der Meßobjekte und der Meßverfahren selbst ergibt. Bei den Längenmaßen bedingt die Größenordnung des zu messenden Objekts die jeweilige Maßeinheit, was keine Verallgemeinerungen zuläßt. Bei den Feldmaßen bestimmt außer der Größenordnung die Qualität, m. a. W. der Anbauzweig die besonderen Maßeinheiten. Manche finden aber Verallgemeinerung; sie werden vom Anbauzweig unabhängig angewandte Maße (hold usw.). Dieser Prozeß ist grundsätzlich ein allgemeiner (gilt für ganz Europa), im Punkte Eigenart, Gattung, Größe und Verhältniszahl, durch besondere Umstände und Momente gewinnt er jedoch einen besonderen Charakter. Meßverfahren (5.3). Die Kunst der Verwendung eines Maßes hatten die Ungarn bereits in ihrer Urheimat erworben, die Entwicklung der beiden Maßarten ging aber verschiedene Wege. Die Längenmessung bildet anfänglich eine magische Tätigkeit; das Maß wurde vom Schaman aufbewahrt, ihm oblag das Messen damit. Erst später kam es in den Besitz des Fürsten und so allmählich in den Bereich des Profanen. Das Feldmaß war schon von Anfang an profan — der Gemeine gestaltet es selber durch seine Arbeit, er mißt selbst damit. Nach der ständigen Besiedelung des Landes unterliegen die Längenmaßen — im königlichen