Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)

1891. február 4. 5376./ sichtlich dessen aber ob die Regierung die Aufrechterhaltung des neuen Lokaltarif es wünscht, ist eine bejahende Antwort zu geben; demzufolge entfallt die Notwendigkeit dessen, daß die Regierung auch in der Be­ziehung eine Erklärung abgebe, ob die Regierung geneigt sei, im Falle sie den Tarif abzuändern beabsichtigt, dies dem Abgeordnetenhause vorher anzuzeigen. Die Anwort wird der Partei in der freitägigen Konferenz mitgeteilt und im Abgeordnetenhause am Samstag in der öffentlichen Sitzung erteilt werden. 7 10. Állami támogatás a Magyar Képzőművészeti Társaságnak a berlini képzőművészeti kiállításon való részvétel céljából Der Herr Minister für Kultus und Unterricht berichtet, daß in diesem Jahre in Berlin unter dem Protektorate der Witwe des Kaisers Friedrich eine Ausstellung für bildende Künste veranstaltet wird, zu welcher das Komitee auch die ungarischen Kreise für bildende Künste, und zwar in einem ungarisch verfaßten Briefe eingeladen hat. Nachdem die ungarische Gesellschaft für bildende Künste im Interesse der erfolgreichen Beteiligung an dieser Ausstellung die materielle Unterstützung der Regierung erbat, und nachdem der referierende Herr Minister diese sowohl aus kultureller Hinsicht, als auch überhaupt einer Billigung und Unterstützung würdige Angelegenheit zu unterstützen geneigt ist, beabsichtigt er der ungarischen Gesell­schaft für bildende Künste eine Subvention von 3000 Fl. zur Verfügung zu stellen. Mit Rücksicht jedoch darauf, daß er zu diesem Zwecke im Rahmen seines Budgets keine Deckung findet, wird er im Einvernehmen mit dem Herrn Finanz­minister diese Subvention von 3000 Fl. als eine nichtpräliminierte Ausgabe schluß­rechnungsmäßig motivieren. Der Ministerrat hat den Vortrag des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht in vollem Maße gebilligt und stimmt den geplanten Ver­fügungen bei. 8 11. Az esztergomi érsek pizetum-jogának megszüntetése Der Herr Finanzminister hat unter Berufung auf unsere älteren Gesetze namentlich auf die in den GA XV:1557, LXXIIL1563, XLVL1622 enthaltenen Ver­fügungen, den Wirkungskreis des Fürstprimas und Erzbischofs von Gran, als Pisetarius und die mit dieser Stelle verbundenen Pflichten desselben eingehend bekannt gemacht. Aus den Verfügungen der Gesetze und aus dem in dieser Sache Jahrhunderte hindurch befolgten Verfahren geht es klar hervor, daß das Pisetum, bzw. die als 446

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