Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)
38746./ 1890. november 14. Nach Sprechers Ansicht wäre der beste Weg zur Lösung der, welcher schon im Ministerratsbeschlusse vom 9. d. M. bezeichnet wurde. Nämlich infolge der bereits oben angeführten Erwägungen auszusprechen, daß die Führung der Matrikeln im allgemeinen an Zivilorgane übertragen wird. Es gebe keinen anderen Lösungsmodus, der gleich wie dieser, den Vorteil hätte, daß er zu keiner Kollision mit der Kirche führt und zugleich die Rechtsordnung des Staates vollkommen wahrt. Die Zivilstandesregister wären jedoch gleich im..Beginn/ nicht allgemein einzuführen, weil dies eine längere Vorbereitung erheischen würde, während für die zur Kontroverse Anlaß gegebenen Fälle eventuell sofort Vorsorge getroffen werden müßte, und weil die allgemeine Einführung der Zivilstandesregister vorderhand wenigstens auch nicht unumgänglich 1 notwendig ist. Nur müßte daran festgehalten werden, daß bei jedweder partiellen Regelung der Standesregister im Gesetze die allgemeine Einführung der Zivilstandesregister prinzipiell ausgesprochen werde. Wohl würde dies für jetzt bloß ein theoretischer Ausspruch bleiben, hätte jedoch unter den obwaltenden Verhältnissen auch einen praktischen Sinn, es würde den Entschluß der Regierung und der Staatsgewalt bedeuten, in dieser Richtung fortschreiten zu wollen, dessen Offenbarung gegenwärtig aus politischen Rücksichten notwendig sei, indem sonst die partielle Übertragung der Führung der Matrikeln an Zivilorgane auch nach Sprechers Ansicht als eine Niederlage der Regierung und selbst der staatlichen Ordnung aufgefaßt werden möchte. Bei der partiellen Regelung der Matrikelführung wären außerdem noch die folgenden zwei Gesichtspunkte vor Augen zu halten. Erstens, daß die Regelung sich nur darauf erstrecke, was infolge der mit dem Klerus entstandenen Kontroverse geregelt werden müsse; zweitens, daß die Regelung in der Weise geschehe, daß dabei jede Mitwirkung der Seelsorger ausgeschlossen bleibe, damit nicht der Fall eintreten könne, daß die Seelsorger, wie dies jetzt in betreff der katholischen Geistlichen als sicher angenommen werden kann, die Mitwirkung verweigern, woraus neuere Verwicklungen entstehen würden. Wie übrigens diese partielle Regelung der Matrikelführung zu geschehen hätte, darüber ist die Regierung mit sich noch nicht einig; doch hoffe auch Sprecher, daß die Vereinbarung in dieser Hinsicht bald erfolgen werde. Das Vorangelassene zusammengefaßt geht also die Ansicht Sprechers dahin: es sei — sofern dies mit Rücksicht auf die Haltung des Klerus möglich — vor allem der Standpunkt der Feberverordnung aufrechtzuhalten, eventuell auch durch Schaffung eines gleichsinnigen Gesetzes; die Kollision mit der Kirche soll jedenfalls vermieden werden, da hiebei die Staatsgewalt den kürzeren ziehen würde, daher sollen, wenn eine friedliche Vereinbarung mit dem Klerus nicht zustandekommt, die Zivilstandesregister eingeführt werden mit Ausschluß jedweder Mitwirkung der Geistlichkeit bei der Führung der Matrikeln. Seine Majestät hält die Abgabe einer Erklärung in betreff der Einführung der Zivilstandesregister für eine sehr wichtige Frage, die sehr reiflich erwogen werden müsse. Der erste Schritt nach dieser Richtung hin ist sehr bald geschehen, doch wisse man nicht wohin er führt. Es sei ganz richtig, daß die zu geschehenden Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, doch habe Seine Majestät noch nicht alle Hoffnung aufgegeben, daß man auch ohne Anwendung der geplanten Maßregeln zu 369