Lakos János: A Szapáry- és a Wekerle-kormány minisztertanácsi jegyzőkönyvei 1890. március 16. - 1895. január 13. 1. kötet (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 33. Budapest, 1999)
L/9./ 1890. március 16. 1./9J 1890. március 16. A Szapáry-kormány programja Seine Majestät geruhen nach Eröffnung der Sitzung den Ministerpräsidenten zur Darlegung des Programmes aufzufordern, mit welchem die neugebildete Regierung vor das Parlament zu treten beabsichtigt, worauf Ministerpräsident Graf Szapáry den wesentlichen Inhalt der von Seite der Regierung zu machenden Erklärung im Nachstehenden kennzeichnet. Die Regierung stehe auf der Basis des 1867iger Ausgleiches, wünsche die ungeschmälerte Aufrechterhaltung der hiedurch geschaffenen staatsrechtlichen Lage und betrachte diesen Ausgleich als eine dauernde endgültige Schöpfung. Auf dieser Basis und auf Grund des darauf fußenden Dualismus, wolle die Regierung vermöge jenes Verbandes, in welchem Ungarn zum anderen Teile der Monarchie steht, mit der andern Monarchiehälfte auf Grund der Gegenseitigkeit das gute Verhältnis aufrechterhalten. Über die auswärtigen Angelegenheiten sich ausführlicher zu äußern, bilde die Aufgabe des Ministers des Äußern in den Delegationen; nachdem aber der § 8. des GA XII: 1867 den Einfluß der beiderseitigen Regierungen auf die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten sichert, erkläre die Regierung, daß sie ihren Einfluß in der Richtung geltend zu machen gedenke, daß auch künftig jene Politik befolgt werde, welche das Auswärtige Amt seit 1878 befolgt, und das Bündnis mit Deutschland und Italien aufrechterhalten werde. 1 In betreff der inneren Fragen erachte die Regierung, daß die Vorsorge für die vollständige Befestigung der finanziellen Lage des Landes auch künftighin noch die Situation dominieren müsse, daher die Befriedigung der kulturellen und volkswirtschaftlichen Bedürfnisse, sowie die Vornahme der notwendig erachteten Investitionen nur mit Berücksichtigung der finanziellen Kraft des Landes geschehen könne. 2 Die Regierung werde darauf achten, daß eine einheitliche volkswirtschaftliche Politik befolgt werde, in betreff aller auf die materielle Entwicklung des Landes bezüglichen Fragen. In betreff der Administration halte die Regierung an dem im Parlamente bereits angekündigten Vorhaben, die staatliche Administration einzuführen, fest; 3 zugleich aber wünsche sie alle jene Garantien zu schaffen, welche zur Sicherung der Rechte der Bürger notwendig sind, zu diesem Zwecke namentlich ein Verwaltungsgericht zu errichten; ferner werde sie bestrebt sein, durch geeignete Maßnahmen die lebensfähige Entwicklung des autonomen Wirkungskreises der Munizipien zu sichern. 4 Was die übrigen Zweige der Verwaltung betrifft, insbesondere das Justiz- und das Unterrichtswesen, werde sich die Regierung auf die durch die betreffenden Ressortminister diesfalls gemachten Erklärungen berufen. 5 177