Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
war derart groß, daß der ungarischen Regierung, als sie die gesamte Administration des Postwesens für sich verlangte, in Ungarn keine Postexperten und nicht einmal für den Geschäftsgang zu verwendende Formulare zur Verfügung standen. - Das Postwesen wäre ein wesentlicher Teil der Verhandlungen über die gemeinsamen Angelegenheiten gewesen. Auch Ende 1848 betreute die Postabteilung des Handelsministeriums nur provisorisch die notdürftig geregelten Postangelegenheiten, während die Einkünfte beim Finanzministerium einliefen. Darüber ausführlich s.: F. Kiss 1987, 418-423. 16 Bei den Dreißigstzollangelegenheiten war die Lage ähnlich den vorigen: auch hier lagen die prinzipiellen Angelegenheiten, die Verwendung und Kontrolle (Abrechnung) der Einkünfte, die Kontakte mit dem Ausland sämtlich bei der Hofkammer, während die Statthalterei die einfachen Verwaltungsangelegenheiten (Zurkenntnisnahme und Veröffentlichung der Zollverträge, Zollbefreiungssachen usw.) erledigte und die Ungarische Hofkammer über die zahlreichen Dreißigstzollämter für die Einnahme des Einkommens und die Betriebsaktivitäten der Amter sorgte. - Auch in diesem Falle hielt es die Regierung für richtig, die aufgeteilte Amtsgebarung der früheren Dikasterien beizubehalten, mit dem wesentlichen Unterschied, daß es auch die bisher bei Hofe erledigten hochrangigen Angelegenheiten für sich verlangte. Dementsprechend teilten sich die Handelsabteilung und deren Sektion des FIKM und die Kassenabteilung des Finanzministeriums in die Aufgaben. Die Aufteilung des Wiener Amsbereichs war ein Punkt der Verhandlungen über gemeinsame Angelegenheiten beider Regierungen. - Das Salzwesen gehört insofern hierzu, daß die meisten Dreißigstzollämter zugleich auch die Salzeinkommen verwalteten. Bezüglich des Textinhaltes: Man wechselte nicht die früheren Beamten aus, im allgemeinen führten sie die Arbeit weiter. Bei der Neuorganisation des Dreißigstwesens wäre es selbstverständlich auch dazu gekommen; darüber und über die Alltagspraxis von 1848 informiert ausführlich F. Kiss 1987, 405 f. 17 Die Entschädigung der ungarischen Grundherren, die durch die Bauernbefreiung ihrer Urbarialdienste verlustig gegangen waren, übernahm der ungarische Staat (Gesetz Nr. LX des Jahres 1848). Dafür war die Schätzung des Wertes der Einkommen der Privatgrundherren notwendig (Gesetz Nr. XII des Jahres 1848). Diese Riesenarbeit mußte die Landwirtschaftsabteilung des FIKM aufgrund der aus den Komitaten eingetroffenen Ausweise und Erhebungen bewältigen. Diese Aufgabe konnte bis Ende 1848 auch nicht beendet werden, weil von den Munizipien kaum einige Ausweise eintrafen. Die Angaben wurden auch vom neugeschaffenen Amt für Statistik verwendet. - Eine Meldung von Alex Fényes an Bartholomäus Szemére vom 24. Juni 1849 bezeugt, daß erst in den letzten Tagen des Freiheitskampfes die vollständige Erhebung über die Urbarialfelder und Weinberge im Gebiet Ungarns und Siebenbürgens zur Verfügung stand. Szemere miniszterelnöki, unregistriert. 18 Das Gesundheitswesen wurde auf drei Portefeuilles aufgeteilt: Die Zivilgegenstände kamen zum Ministerium der Landwirtschaft, der Industrie und des Handels, die Unterrichtsgegenstände zum Ministerium des Kultus und des