Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)

Ministerratsprotokolle

Rechte und Freiheit der Nation benötigt wird, dem König im Sinne der Prag­matischen Sanktion gegen einen äußeren Angriff zur Disposition gestellt wird. Und da Ministerpräsident Graf Ludwig Batthyány mit dem königlichen Statthalter zwecks persönlicher Beratung über die kroatischen Komplikation­en auf besondere Einladung Erzherzog Johanns jetzt nach Wien gehen und aufgrund der Vereinbarung des ungarischen Ministeriums vom 4. Juli 2 betreffs der Mitteilungen des Erzherzogs Johann vom 27. Juni und der österreichi­schen Regierung vom 29. Juni unser Ministerium des Äußern [sie!] mit seinem persönlichen Einfluß unterstützen wird, beauftragt das ungarische Ministeri­um den Ministerpräsidenten zugleich damit, das im obigen Punkt enthaltene Versprechen nach Bedarf deklarieren zu können und Erzherzog Johann als Vertreter des Kaisers und die österreichische Regierung zu ermahnen, daß die Verwirklichung dieses Versprechens nun bereits eng davon abhängt, ob die österreichische Regierung die unfreundliche Politik, die sie gegen uns zu ver­folgen scheint, nicht nur völlig freundlich gestaltet, sondern die kaiserliche Macht und auch alle Mitglieder der Dynastie erfolgreich mitarbeiten, damit der treue Gehorsam unseren Gesetzen gegenüber und Ordnung und Frieden im Gebiet der ungarischen Krone sobald als möglich wiederhergestellt und die gesetzliche Selbständigkeit und Freiheit unseres Vaterlandes in jeder Hinsicht, hierbei auch die selbständige, unabhängige und von allen fremden Einmi­schungen freie Führung der Finanz- und Militärangelegenheiten klar einbezo­gen, offen und ehrlich anerkannt und geschützt werden; das um so mehr, als das ungarische Ministerium im Einverständnis mit der ganzen Nation unver­ändert dazu entschlossen ist, um keinen Preis nicht einmal um Haaresbreite von der auch vom König sanktionierten Selbständigkeit, den Rechten und der Freiheit der ungarischen Nation abzulassen, und auf die Bundesfreundschaft mit ähnlicher Freundschaft, auf die Feindseligkeit mit rechtmäßiger Wieder­vergeltung antworten wird. Indem das ungarische Ministerium aber für den Fall der sicheren Wieder­herstellung der Ordnung und des Friedens im Lande und der Garantie der selbständigen materiellen und moralischen Unversehrtheit des Landes den Schutz des Monarchen gegen äußere Angriffe im Sinne der Pragmatischen Sanktion verspricht, wünscht es klar festzuhalten, daß es dagegen, daß dieses Versprechen als seine Absicht erklärt wird, an der Unterdrückung der italie­nischen Nation in Lombardo-Venetien teilzunehmen, klar protestiert und in dieser Angelegenheit nur dazu im obigen Falle Hilfe zu bieten bereit ist, daß mit der lombardisch-venezianisehen Nation der Abschluß eines Friedens und einer Vereinbarung erreicht wird, die einerseits der Würde des Königs und andererseits den Rechten, der Freiheit und den angemessenen Wünschen der italienischen Nation entsprechen. ­Gleichzeitige Abschrift von Anton Vbrös. MOL, 1848/49-i minisztérium levéltára, Minsztertaná­esi jegyzőkönyvek (H 5) [MOL, Regierungsarchiv 1848/49, Ministerratsprotokolle (H 5)]. - Veröf­fentlicht: Közlöny, 22. Juli 1848 (Nr. 43), 189-190; KLÖMXII. Nr. 261.

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