Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
hungsweise Agenten von Seiten Ungarns gesondert nach Jassy, Konstantinopel, Bukarest und Belgrad gesandt werden, wurde beschlossen, den Minister des Äußern [sie!] aufzufordern, daß er die Anerkennung der erwähnten Konsulate und Agentien seitens der betreffenden Provinzen auf diplomatischem Wege ohne Verzug erwirkt; - daß er darüber das ungarische Ministerium sofort informiere, und auch bis dahin, nachdem gemäß den letzten amtlichen Berichten der serbische „Harambascha" 1 Moldvabánya 2 für den Fall, daß die dortige Nationalgarde nicht sofort die Waffen niederlegt, mit Verwüstung bedroht, soll er die Sache dahin bringen, daß alle solchen feindlichen Anschläge durch die serbische Regierung streng verboten werden; übrigens wird ein hierzu taugliches Individuum auch von hier sofort abgesendet, um bei der serbischen Regierung über diese und ihr ähnliche Bewegungen Beschwerde zu führen. Gleichzeitige Abschrift von Anton Vörös. MOL, 1848/49-i minisztérium levéltára, Minisztertanácsi jegyzőkönyvek (H 5) [MOL, Regierungsarchiv 1848/49, Ministerratsprotokolle (H 5)]. - Veröffentlicht: KLÖMXII. Nr. 227. b) Am 26. Juni Vorsitzender: Graf Batthyányi Kossuth, Deák, Szemere, Klauzál, Mészáros Protokollführer: Jászay Auf die gestellte Frage, ob die durch den Minister des Äußern [sie!] jüngst aus Innsbruck geschickten Berichte zur kroatischen Angelegenheit über die Zeitungen veröffentlicht werden sollen, wurde beschlossen: Neben einer kurzen Skizze dessen, was das ungarische Ministerium in dieser Beziehung zur Erzielung eines friedlichen Ausgleiches bisher getan hat, wobei alle diese Berichte historice aufgezählt werden, soll in den Zeitungen öffentlich mitgeteilt werden, daß das ungarische Ministerium bereit ist, alle gesetzlichen und angemessenen Wünsche der Kroaten zu erfüllen und zu denen, welche seine Amtsbefugnisse übersteigen, dem nächsten Reichstag vorteilhafte Gesetzesvorschläge zu unterbreiten und auch bis dahin einen gerechten Ausgleich anzustreben, - von seiner Seite aus aber nichts unterlassen und offenhalten kann, was zur Aufrechterhaltung der Integrität des Landes und der Krone, was zur Sicherung der Landesverteidigung und der Ruhe, Ordnung und öffentlichen Sicherheit erwünscht ist. Darüber wurde auch vom Vorsitzenden den Minister des Äußeren zu unterrichten verfügt. 3 [Im weiteren stimmt es mit dem Text der Abschrift von Anton Vorös überein.] Filmkopie des Originalkonzepts. ÖStA, Haus-, Hof. und Staatsarchiv, Kabinettsarchiv, Kabinettskanzlei, Geheimakten, Karton 44. Fol. 106. - MOL, Filmarchiv, X 889. W 2491/3.