Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)

Ministerratsprotokolle

rat bisher verwalteten Stiftungskasse derartige sind, wonach aus diesem Depot der Pester Bank sofort die Summe von 300 000 Forint als Darlehen gewährt werden kann. Als Sicherheit bietet die Bank die Ausgabe eines allgemeinen Pfandbriefes an, in dem sie gewisse Priva­tobligationen der Stiftungskasse als Hand­pfand übergeben würde und darüber hinaus zwölf Stück Bankanweisungen über je 25 000 Forint herausgibt, auf achttägige Kündigung zu vier Prozent. der Finanzminister wird ermächtigt, diese Sicherheit zu prüfen und wenn er diese für ausreichend hält, die frag­lichen [?] 300 000 Forint anweisen zu können. ­19 6. Es wurde weiter beschlossen, daß der Außenminister [sie!] das Bittgesuch der Galizier in Wien auch im Namen des ungarischen Ministeriums un­terstützt und sich bemüht, für sie soviel zu erkämpfen, wie es den Tsche­chen schon gewährt wurde, all das mit der Berücksichtigung, daß die Einheit der Monarchie in den durch die Pragmatische Sanktion mit uns verknüpften Ländern solche Verhältnisse wünscht, die den unseren ähn­eln, alles deshalb, weil ein großer Teil der polnischen Untertanen zu ebendemselben ruthenischen Volksstamm gehören, der einen Teil Ober­ungarns bewohnt, und wodurch sich auch in unsere Heimat leicht jene Bewegungen ausbreiten können, die bei Verweigerung dieses Gesuches in Galizien wahrscheinlich entstehen. Filmkopie des Originalkonzepts. ÖStA, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Kabinettsarchiv, Kabinetts­kanzlei, Geheimakten, Karton 44. fol. 75-76. - MOL, Filmarchiv, X 889. W 2491/3. 3. [Budapest], 16. April 1848 á) [2.] 16. April. Mit nicht geringem Befremden hat das ungarische Ministe­rium die Benachrichtigung erhalten, daß der österreichische Hofkriegsrat in Wien 1 beziehungsweise der Wiener Kriegsminister noch immer über die Mili­tärkommanden Ungarns und der verbundenen Teile verfügt. Nachdem also im Sinne der beim kürzlichen Landtag geschaffenen Gesetzartikel in Ungarn und den verbundenen Teilen die Vollzugsgewalt und im allgemeinen jede Verfüg-

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