Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
Abteilung in Liegenschaften und Kapitalien, bei beiden daneben notiert, ob sie sicher angelegt sind, ob ein Prozeß über sie geführt wird und in welchem Zustand sie sind. Von der Hofkanzlei, dem Consilium [Statthaltereil und der Hofkammer eine Meldung über die regulären Bedingungen der Pensionierung und welch Verhältnis zwischen amtlicher Bezahlung und Rente zu bestehen pflegt. 28 VI. [sie!] Auf Vorlage von Finanzminister Ludwig Kossuth wurde beschlossen: Da wegen der momentanen italienischen Revolution 29 die Schiffe aus den Seehäfen des ungarischen Küstengebietes nicht mit österreichischer Flagge auszulaufen wagen, damit sie nicht Angriffen ausgeliefert seien: Fürst Paul Esterházy wird den österreichischen Außenminister auf dem Amtswege auffordern, daß er im Gefolge der über die ungarischen Farben im Landtag geschaffenen Gesetze die Anerkennung der ungarischen Flaggen in allen ausländischen Häfen durchsetzen möge. 30 Gleichzeitige Abschrift von Anton Vorös. MOL, 1848/49-i minisztérium levéltára, Minisztertanácsi jegyzőkönyvek (H 5) [MOL, Regierungsarchiv 1848/49, Ministerratsprotokolle (H 5)]. - Veröffentlicht: Rapant, Nr. 22a; KLÖMXII. Nr. 3. 2. [Budapest], 15. April 1848 a) [3.] Am 15. April in der Ministerratssitzung unter Vorsitz des Ministerpräsidenten wurde der Erlaß einer Proklamation beschlossen, in der zum Ausdruck gebracht wird, daß das Ministerium die Regierungsgewalt übernimmt und im Interesse der weiteren Entwicklung von Gesetz, Freiheit, Ordnung und der Nation jeden Staatsbürger zur Mitarbeit aufruft. 1 [4.] Das Amt der Administratoren 2 wurde als beendet erklärt. [6.] In Sachen der Anrufung der Galizier betreffs der Aufhebung der Urbarial-Verhältnisse wurde beschlossen, daß der Außenminister [sie!] das Bittgesuch der Galizier 3 in Wien auch im Namen des ungarischen Ministeriums unterstützt und sich bemüht, für sie soviel zu erreichen, wie den Tschechen bereits gegeben wurde, hinsichtlich dessen, daß die Einheit der Monarchie in den durch die Sanctio Pragmatica 4 mit uns verbundenen Ländern solche Verhältnisse wünscht, die den unseren ähneln, alles deshalb, weil ein großer Teil der polnischen Leibeigenen zu demselben ruthenischen Volksstamm gehört, der einen Teil Oberungarns bewohnt, wodurch sich auch leicht in unserer Heimat jene Bewegungen ausbreiten können, die bei Verweigerung des Gesuches in Galizien wahrscheinlich entstehen. Gleichzeitige Abschrift von Anton Vbrös. MOL, 1848/49-i minisztérium levéltára, Minisztertanácsi jegyzőkönyvek (H 5) [MOL, Regierungsarchiv 1848/49, Ministerratsprotokolle (H 5)]. - Veröffentlicht: Rapant, Nr. 24; KLÖMXII. Nr. 11.