Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
hin gefaßte Ministerratsbeschluß erschien als Plakat mit Unterschrift des Ministerpräsidenten in den Pester Straßen. Janotyckh, Archív I. Nr. 69. 2 Zuletzt hatte Gesetz Nr. XXIX des Jahres 1840 Verfugungen über die Juden enthalten. Es gewährte den im Lande oder den Nebenländern geborenen und moralisch unbescholtenen Juden überall in diesem Gebiet die Niederlassung, ausgenommen in den im Gesetz Nr. XXXVIII des Jahres 1791 genannten „Bergstädten und jenen Plätzen, von denen sie durch gesetzlichen alten Brauch von den Bergwerken und Bergbaueinrichtungen zur Zeit ausgeschlossen sind (1)". Dem Gesetz gemäß dürfen sie Handel treiben, Fabriken gründen sowie Wissenschaften und Künste betreiben ( 2). Vor diesem Gesetz hatten die Ofner und Pester Juden keine Möglichkeit zum Immobilienerwerb, und auch danach nur wenige. Darüber s.: Budapest története III. 405. - Der Reichstag von 1847/48 beschäftigte sich in der Debatte über die Stadtangelegenheiten mit der Niederlassung der Juden. KLÖM XI. passim. - Seit Beginn der Revolutionsereignisse kamen Atrozitäten gegen die Juden tagtäglich in mehreren Städten vor. Darüber s.: Szeremlei I. 72-73, 75-76. 3 Das Gesetz über die Nationalgarde. 4 Die Waffen wurden ihnen auf Anweisung des Ministerpräsidenten wieder abgenommen. Janotyckh, Tagebuch, II. 227; Szeremlei I. 72. Das Komitee zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung verfügte am 24. April wegen der gereizten Stimmung für die Haus- und Wohnungsbesitzer - bei Drohung mit polizeilicher Bestrafung - die Ausquartierung von Israeliten ohne Bürgerrecht. Janotyckh, Archív, I. Nr. 68. Ein Ausschuß befaßte sich sechs Wochen lang mit der Überprüfung des Bürgerrechtes der Pester Juden.. Darüber und über die Reaktion der Bewohner s.: Janotyckh, Tagebuch, II. 227 f. 5 Die Entsendung von Kasimir Tarnóczy ins Komitat Pozsony (25. April) und dann in die Bergstädte (28. April). Janotyckh, Archív, I. Nr. 100-101. Seine Berichte: Bm, Rendőri, Fons 1848:1. 6 Das Gesetz Nr. XVIII des Jahres 1848 verfügte über die freie Presse, die Vergehen, das Gerichtsverfahren, über die Periodika, die Druckereien und den Buchvertrieb. Für Verleumdung einer Behörde oder Körperschaft war eine Strafe bis zu 2 Jahren und 1000 Forint, für Verleumdung von Privatpersonen bis zu 6 Monaten und 300 Forint zu verhängen (I. 10, 12). Nach Janotyckh, Tagebuch war der Grund für den Angriff auf Hermann Klein, daß der „Ungar" für die Emanzipation der Juden eintrat. Seine Angelegenheit kam nicht vor das Pressegeschworenengericht. Vgl. Sarlós 66 und IM, Büntető-törv. Fons 1848:4. Hermann Klein (alias Johann Kilényi, 1805-1889) polemisierte wiederholt gegen konservative und assimilationsfeindliche deutsche Schriftsteller. Vgl. Osztern. 7 Auch Széchenyi berichtet über die Vormittagssitzung, hielt aber nur Impressionen fest (302). - Das Tafelzeug des Ministerpräsidenten wurde ebenfalls angesprochen, die später auch auf dem Reichstag zu Debatten führte. Darüber erfahren wir aus Palatin Stephans Note an den Finanzminister (23. April). Pm, Elnöki Nr. 1848:1805. PM. Uber die Reichstagsdebatte s.: F. Kiss 1987, 47. a Leer geblieben.