Francisci Döry: Decreta Regni Hungariae : Gesetze und Verordnungen Ungarns 1458–1490 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 19. Budapest, 1989)

Begriff des Dekrets und seine gesellschaftliche Rolle zur Zeit von König Matthias

darin liegen, daß es bis 1486 zu keiner weitreichenderen, umfassenderen Regelung der Rechtsverhältnisse kam und der Großteil der auf dem Reichstag beschlossenen Dekrete auf die Befriedigung eines in einer gegebenen Situation sich ergebenden Bedürfnisses abzielte — z. B. die den Militärdienst regelnden Dekrete —, das Ergebnis der von Zeit zu Zeit zwischen dem König und den Ständen stattfindenden Einigung über die Steuer, die Verteidigung der Stände gegenüber den von Zeit zu Zeit vom König begangenen Machtmißbrauch enthielt, mit einem Wort den jeweili­gen Stand der Kräfteverhältnisse widerspiegelte. Unter solchen Bedingun­gen hätten sowohl der König als auch die Stände vollkommen vergeblich die Kontinuität, die „ewige Gültigkeit" des Gesetzes gefordert. Die Gesetzge­bung von 1486 unterscheidet sich grundlegend von der Gesetzgebung der vorherigen Jahrzehnte. Der König machte während seiner Herrschaft jetzt zum ersten Mal den Versuch, einen weiteren Kreis der Rechtsverhältnisse zu regeln und, dem Beispiel der europäischen Höfe des Zeitalters folgend, zu kodifizieren, die Gesetze der Rechtssprechung und Verwaltung in einem Gesetz zu regeln und zusammenzufassen. Das Gesetzbuch ebnete — wie Georg Bónis festgestellt hat — gegenüber der Theorie des „alten, guten Rechts" den Weg der Durchsetzung der bis heute wirkenden hierarchischen Rechtsquellenlehre . 64 Susanna Teke Bónis: Középkori jogunk p. 80.

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