Franciscus Dőry: Decreta Regni Hungariae : Gesetze und Verordnungen Ungarns 1301–1457 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 11. Budapest, 1976)
Decreta
26. März 1335 Die nachfolgenden — und die im weiteren veröffentlichten - Kammerverträge sind der Form nach nicht in die Reihe der Dekrete einzuordnen. Ihre Veröffentlichung wird trotzdem dadurch begründet, daß sie die einzigen Quellen für die Finanzreform Karls I. darstellen (s. die Einleitung des Dekrets vom 6. Januar 1323) und als solche allgemeingültige, entscheidend wichtige Bestimmungen für die wirtschaftliche Entwicklung und finanzielle Organisation des Landes enthalten. Die vollständige Veröffentlichung der erhalten gebliebenen Kammerverträge erhellt nicht nur das Wesen der Finanzreform, sondern auch den Verlauf ihrer Verwirklichung. Der mit Meister Hippolit über die Verpachtung der Kammer von Körmöcz geschlossene Vertrag von 1335 zeigt die Erfolglosigkeit des Reformversuchs vom Jahre 1323. Die detaillierte Regelung der Geldumwechslung zeugt vom Weiterleben des Systems der Gelderneuerung. Der Übergang zum Goldgeld war zu dieser Zeit keineswegs mit dem Inkrafttreten der einheitlichen Goldwährung gleichbedeutend; die Artikel zur Regelung der Münzprägung spiegeln das System der Doppelwährung wider. Neben dem Goldgulden (wovon 4 eine Mark feines Silber und 3,5 eine Zahlungsmark ausmachten)garender Groschen von Buda (72 Groschen = 1 Mark feines Silber, 64 Groschen =1 Zahlungsmark) und der kleine Denar (von dem 14 pensa 1 Mark feines Silber, 10 einer Zahlungsmark entsprachen ) im Verkehr. Dieser Vertrag spiegelt bereits die Einführung des Edelmetallmonopols und die Entstehung der neuen Organisation der Finanzverwaltung wider. Die im Gebiet der Münzprägekammern angelegten neuen Bergwerke kamen unter die Verwaltung der Kammergespane, und — wie sich auch aus den weiteren Kammervertragen herausstellt — immer üblicher wurde die Verpachtung der Bergwerkskammern zusammen mit den entsprechenden Münzprägekammern, das heißt die Verschmelzung der beiden früher selbständigen Finanzorgane. Die Angestellten der Kammer als familiäres des Kammergespans gehörten nach dem Dekret unter seine Jurisdiktion. Litt. Original auf Pergament, mit den Spuren des großen königlichen Siegels. Primatialarchiv Esztergom, Arch. Saec, Acta radicalia Lad. B. fasc. 11. nr. 114. (OL, Filmarchiv, Karton 577, Titel 6.) Ed. Gy. Szekfű: Oklevelek I. Károly pénzvérési reformjához (Urkunden zur Münzprägereform Karls I.). Tört. Tár 1911, pp. 7-11; Mon. Strig. t. III. pp. 255-258. Comm. L. Thallóczy: A kamara haszna története (Die Geschichte des lucrum camerae). Budapest 1879. pp. 38-39; B. Hóman: Magyar pénztörténet ... pp. 448, 470; Ders.: A magyar királyság pénzügyei ... pp. 85, 91-92, 94-95, 97, 115, 127, 202, 204, 206, 212-237.