Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)
Protokolle
Silva-Tarouca, der kgl. ung. Minister für Übergangswirtschaft Dr. Földes, der Stellvertreter des Chefs der k.u.k. Marinesektion, Konteradmiral Rodler, der k.k. Generalkommissär für Kriegs- und Übergangswirtschaft, Sektionschef Riedl, in Vertretung des k.u.k. Armeeoberkommandos Oberst des Generalstabskorps von Z e y n e k . Schriftführer : Generalkonsul von Joannovics. Gegenstände : 1. Rückzahlung der Schuld der türkischen Regierung an die Orientbahnen; 2. Massnahmen zur Hebung der Valuta; 3. Errichtung einer Tonerde- und Aluminiumfabrik; 4. Marine-Kredite; 5. Verwertung militärischer Güter im Hinterlande; 6. wirtschaftliche Verhandlungen mit Deutschland. In Vertretung des dienstlich verhinderten k.u.k. Ministers des Äussern hat der k.u.k gemeinsame Finanzminister Baron Burián den Vorsitz übernommen und eröffnet die Sitzung am 6. September 1917 um 10 Uhr vormittags. 1. Rückzahlung der Schuld der türkischen Regierung an die Orientbahnen Der Vorsitzende gibt eine kurze Darstellung des Gegenstandes. Die Orientbahnen haben, grösstenteils aus Militär-Transporten herrührend, von der türkischen Regierung einen Betrag von etwa 36 Millionen Kronen zu fordern. Andererseits habe ein Konsortium von österreichischen und ungarischen Banken, welches mit dem Inlands-Konsortium, dem die Majorität der Orientbahn-Aktien gehöre, nicht identisch ist, der Türkei einen Vorschuss von 240 Millionen Kronen in der Art gewährt, dass die beiden Staaten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie die Rückzahlung des Vorschusses garantieren. Bezüglich der Garantie für jene 200 Millionen Kronen, mit welchen industrielle Lieferungen bezahlt werden sollen, bestünden keine Schwierigkeiten mehr. Uber den Schlüssel hingegen, nach welchem sich die beiden Staaten in die Garantie der restlichen, für die Abstattung der Schuld der türkischen Regierung an die Orientbahnen zu verwendenden 40 Millionen Kronen teilen sollen, sei trotz langwieriger Verhandlungen keine Einigung erzielt worden. Das k.k. Finanzministerium stehe auf dem Standpunkte der Parität: die österreichischen und ungarischen Banken seien an dem Orientbahngeschäfte, soweit die Aktien syndiziert seien, paritätisch beteiligt ; die österreichische und ungarische Regierung haben diesbezüglich vertragsmässig gleiche Rechte und gleiche Pflichten. Infolgedessen habe Österreich auch nur soviel zu garantieren wie Ungarn. Dem gegenüber verfechte das kgl. ung. Finanzministerium den sogenannten Interessenschlüssel: Von dem gesamten Aktienkapital der Orientbahnen seien knapp 30% ungarischer Besitz, nämlich die Hälfte der syndizierten 51 %, d. i. 25 1 / 2 % und ausserdem etwa 4% andere Stücke, wogegen Österreich 25 */ 2 % syndizierte und zirka 20 % andere Stücke besitze. Ungarn wolle daher rund 30%, eventuell aus besonderem Entgegenkommen, dem Quotenverhältnisse entsprechend, 36.4% der 40 Millionen-Schuld garantieren.