Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)
Protokolle
en, gestern habe er von sehr beachtenswerter konfidentieller Quelle aus Bulgarien die Nachricht erhalten, dass drei Divisionen nach dem Norden dirigiert worden seien. Er müsse diese Nachrichten noch verifizieren lassen. Falls sie wahr seien, würde er sich für die ehetunlichste Durchführung von Gegenmassregeln aussprechen müssen. Sodann wird die Frage der Verhängung des Ausnahmszustandes in allen von Südslaven bewohnten Gebieten der Monarchie besprochen und nach einer langen eingehenden Erörterung dieser Frage einstimmig beschlossen, dass der Ausnahmszustand nicht vor der Bekanntmachung der Mobilisierung verhängt werden soll, um den schlechten Eindruck zu vermeiden, den die vorzeitige Verhängung des Ausnahmszustandes nicht nur im Auslande, sondern auch bei unserer Bevölkerung hervorrufen müsste. Dies gilt auch für Bosnien und die Hercegovina, wo der Ausnahmszustand auch erst mit dem Beginne der Mobilisierung in Kraft zu treten hätte. Der k.u.k. Kriegsminister gibt hierauf Aufschlüsse über die verschiedene Mobilisierungsmassnahmen, welche er vorbereitet habe. Aus seinen Äusserungen geht hervor, dass alles Erforderliche am Mittwoch den 22. d.M. der Allerhöchsten Sanktion unterbreitet werden soll und dass das Einvernehmen mit den beiden Regierungen bezüglich der von den Verwaltungsbehörden vorzunehmenden Amtshandlungen bereits hergestellt wurde. Hierauf beschliesst der Ministerrat, dass der Landeschef von Bosnien und der Hercegovina durch Privatschreiben des gemeinsamen Finanzministers von den Absichten der k.u.k. Regierung gegenüber Serbien in Kenntnis gesetzt werden wird. Auf Wunsch des königlich ungarischen Ministerpräsidenten gibt der Chef des Generalstabes noch geheime Auskünfte über die Mobilisierung und erklärt über eine Anfrage des Grafen Tisza, dass die im Falle einer allgemeinen Mobilisierung in Siebenbürgen verbleibenden Sicherungsbesatzungen weitaus genügen, um die innere Ruhe des Landes bei lokalem Aufruhr zu sichern. Es handle sich um Landsturmformationen unter dem Kommando von Offizieren. Das Oberkommando werde ein höherer General übernehmen. Zum Schutze des Landes gegen eine rumänische Armee würden diese Truppen allerdings nicht genügen, sie könnten aber auch in diesem Falle den Vormarsch der Rumänen verzögern. Diese Truppen seien so ausgesucht, dass nur ein kleiner Prozentsatz von ungarländischen Rumänen darunter sei. Der kgl. ung. Ministerpräsident erklärt sich mit dieser Erklärung befriedigt und betont, dass die königlich ungarische Regierung ihrerseits für eine Verstärkung der Gendarmerie in Siebenbürgen Vorsorge treffen und im Ernstfalle einen königlichen Kommissär dahin ernennen würde, der mit dem Oberkommandanten der Truppen einvernehmlich vorgehen würde, um die Ruhe im Lande aufrechtzuerhalten. In Siebenbürgen werde sofort nach der Mobilisierung der Ausnahmszustand verhängt werden. Auf Wunsch des k.k. Ministerpräsidenten wird hierauf die Frage akademisch erörtert, was die k.u.k. Regierung zu unternehmen hätte, wenn Italien eine Expedition nach Valona entsenden sollte.