Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)
Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges
gesagt hat. Er berief sich auf den Präzedenzfall vom Jahre 1897 als es ebenfalls schien, die österreichischen Delegationen könnten nicht zur Votierung des Budgets einberufen werden. Stürgkh protestierte zur gleichen Zeit dagegen, daß Tisza die Dinge so hingestellt habe, als ob die Delegationen nur deshalb nicht tagen könnten, weil das österreichische parlamentarische Leben in eine Sackgasse geraten sei. »Wir leben im Kriegszustande, wo die Erörterung der auswärtigen Politik in einer Körperschaft, welcher die Kritik derselben ex professo zustehe, nicht zulässig sein könne ... Das Hindernis liege in der Sache selbst.« (S. 264 des vorliegenden Bandes.) Die Verzerrung der Funktion des gemeinsamen Ministerrates im Weltkriege hat auch eine Funktionsbeschränkung, eine Verminderung seines Machtgewichtes gezeitigt. Als im gemeinsamen Ministerrat vom 6. Oktober 1915 davon die Rede war, daß die ungarische Opposition die Einberufung der Delegationen verlangen könne, eben weil sie — falls die Delegationen nicht tagen — eine parlamentarische Kontrolle der in den Wirkungskreis des gemeinsamen Ministeriums gehörenden Angelegenheiten nicht ausüben könne, erklärte Tisza, daß die ungarische Regierung »die gemeinsame Regierung mit ihrer Verantwortung decke« (ebd. S. 286). 258 Dieser Standpunkt war freilich nur in bezug auf die verfassungsrechtliche Empfindlichkeit elastisch. Von den politischen Grundsätzen ungarischer Ausgleichspolitiker, besonders Gyula Andrássys, dem Reichsgedanken, der Sicherung der Großmachtstellung der Monarchie, also dem großen, unvereinbaren Gegensatzpaar: Imperialismus des Habsburgreiches und relative ungarische Selbständigkeit war für Tisza ersterer maßgebend. 259 Unter Nr. 2657-res. I.M.E. Im weiteren wird angegeben werden, wo das ganze Material der Debatte zu finden ist. 260 Das Material der Debatte HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. I. Kab. d. Min. 111/15, Karton rot 624. - OL. Filmarchiv. W. 1957, Karton 218, Tit. 3, S. 567-632. 261 In seinem Schreiben Nr. 4320/res. ME. I. Archivdaten siehe weiter unten. 262 Nr. 4724/res. ME. I. 263 HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. I. Kab. d. Min. HI/15, Karton rot 624. - OL. Filmarchiv. W. 1957, Karton 218, Tit. 3, S. 710 ff. 264 Unter Nr. 2828/res. ME.: HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. I. Kab. d. Min. 111/15. OL. Filmarchiv. W. 1957, Karton 218, Tit. 5, S. 753 ff. 260 In der Zuschrift Nr. 4678/PM. vom 30. November 1910 (HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. 1. Kab. d. Min. 111/17, Karton rot 625. - OL. Filmarchiv W 1957, Karton 218, Tit. 5, S. 628). 266 Die Angelegenheit wirft übrigens auch auf die widerspruchsvolle und gespaltene Struktur der dualistischen Monarchie ein grelles Licht. Es lohnt sich daher, auch die weiteren Details der Erörterungen des ungarischen Finanzministers zu rekapitulieren. Diese Zuschrift — stellt László Lukács fest — bestärkt augenfällig den Schein und die Praxis, »als ob in Angelegenheiten der Kriegsmarine nicht der Herr k. und k. gemeinsame Kriegsminister zuständig wäre, sondern die Marinesektion des Kriegsministeriums eine selbständige Zentralbehörde wäre . . . Ich beehre mich, festzustellen, daß unsere Gesetze die gemeinsame Marinesektion als separaten, selbständigen, gemeinsamen Faktor bzw. zentrale Behörde nicht kennen . . . Die Marinensektion ist nur ein Organ des gemeinsamen Kriegsministeriums, das ebensowenig ein Recht auf selbständige Verfügung und Stellungnahme und als Ergänzung derselben eine verfassungsmäßige Verantwortlichkeit hat wie die übrigen Organe und Sektiorien der gemeinsamen Ministerien«. Er ersucht, die Marinesektion solle in Zukunft den Gesetzen entsprechend nach außen hin nur als eine Sektion des Ministeriums fungieren. Der Zuschrift war eine Abschrift seines Schreibens an den Kriegsminister Baron Franz Schönaich beigeschlossen, in welchem er ihm den Inhalt des vom Leiter der Marinesektion erhaltenen Briefes mitteilt und in welchem es unter anderem heißt: »Ich muß auf das entschiedenste dagegen Stellung nehmen, daß trotz und entgegen den Vereinbarungen, die auf der eingangs erwähnten gemeinsamen Ministerkonferenz unter was immer für einem Titel den festgestellten jährlichen Kreditbetrag übersteigende Nachtrags- oder außerordentliche Kredite angefordert werden.« 267 HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. I. Kab. d. Min. III, Karton rot 624. - OL. Filmarchiv W. 1957, Karton 218, Tit. 3, S. 632.