Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

Akten, sondern auch die sämtlicher bedeutenden Dokumente der neuzeitlichen Aktenproduktion, kann unsere Quellenkritik nur über die formelle Glaubwürdigkeit der Schriften befriedigende Antwort geben. Die Aktengenetik muß auf jeden Fall weiter hinausblicken, und wenn ihr dies gelingt und sie auch die Fäden finden und herauslösen kann, die die verschiedenen Aktenarten mit den besonderen Verhältnissen ihrer Zeit verbinden, dann kann schon auf objektiverer Grundlage die meritorische Kritik der Akten, die Feststellung ihrer inneren Glaubwürdigkeit versucht werden. 328 Zum Schluß möchte ich im Zusammenhang mit den Ministerratsprotokollen auf einen unmittelbar wahrnehmbaren Zusammenhang hinweisen. Der dualistische Staatsapparat der Österreichisch-Ungarischen Monarchie hat, wie wir gesehen haben, in allen seinen Gliedern diejenigen gesellschaftlichen, politischen Ver­hältnisse widergespiegelt, unter denen er entstanden ist. Diese Verhältnisse waren für die Entstehung eines gemeinsamen, eines »Reichs«-Parlaments nicht günstig. Der Mangel eines Reichsparlaments zog eine Veränderung des Wirkungsbereichs, der Funktion der ein Gegengewicht entbehrenden Reichsregierung nach sich. Die Behandlung von Fragen, die auf der Grundlage der bürgerlichen Verfassungs­mäßigkeit parlamentarische Ebene erforderten, verschob sich von den Delegatio­nen, diesen mißglückten Parlamenten auf den Verhandlungstisch des gemeinsamen Ministerrates. Diese Eigenart des politischen Lebens der Monarchie erklärt den Unterschied zwischen den Protokollen einerseits des österreichischen und des ungarischen, andererseits des gemeinsamen Ministerrates. Selbst wenn wir die ungarischen und österreichischen Ministerratsprotokolle nur flüchtig mit den Protokollen des gemeinsamen Ministerrates vergleichen, fällt uns der bestehende wesentliche Unterschied sofort ins Auge. Während jene in den seltensten Fällen über Debatten berichten (entweder weil es gar nicht zu solchen gekommen war, oder weil die schriftliche Festlegung derselben sich nicht als notwendig erwies oder durch die gesellschaftlich-politischen Verhältnisse geradezu kontraindiziert war), wird in den Protokollen des gemeinsamen Minister­rates vom einfachen Meinungsaustausch bis zu den die Teilnehmer erregenden heftigen Debatten, alles in einer in der Amtsführung der Monarchie bis dahin unbekannten Detaillierung wiedergegeben. Dieser Unterschied hat zweifellos in der abweichenden Funktion der Ministerräte seinen Grund, unter anderem darin, daß der gemeinsame Ministerrat zu einer Art »Filialparlament«, auf jedem Fall zu einem Debattenforum geworden war. Nicht selten geht bereits aus den Formalitäten der Protokolle hervor, auf welcher Ebene und zu welchem Zweck die Angelegenheiten beraten wurden. Die Verhand­lungsart hat mehrere Varianten der Protokolle hervorgebracht. Denken wir z. B. an die von Aehrenthal vor der Annexion Bosniens und der Herzegowina einberufene Ministerbesprechung, die aber kein gemeinsamer Ministerrat war und daran, wie empfindlich im Grundkonzept des Besprechungsprotokolls und in den vom Minister des Äußern in diesem Konzept vorgenommenen Abänderun­gen die in den politischen Verhältnissen eingetretenen Änderungen, die sich auch in der Amtsführung widerspiegelten, angezeigt wurden. 329 Das Protokoll der von Aehrenthal einberufenen Besprechung illustriert klar, daß wir uns bei der

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