Buzási János: A Magyar Országos Levéltár fondjainak és állagainak jegyzéke I. kötet I-III. osztály (Budapest, 1996)
Bevezetés
Aus der Formulierung folgte eindeutig, daß das Ungarische Staatsarchiv und das Neue Ungarische Zentralarchiv wiedervereinigt werden müssen, undzwar mit dem gesetzlich vorgeschriebenen 1. Juli 1992. Gemäß der anderen Bestimmung des Gesetzes gelten die Dokumente der Partei Ungarischer Werktätigen und deren Nachfolgers, der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei — da sie zu ihrer Zeit auch unmittelbare Regierungsfunktionen und Funktionen für öffentliche Gewalt ebenfalls ausübten — mit bestimmten Ausnahmen als staatliches Archivgut und gehören zur Kompetenz des Kultus- und Unterrichtsministers. Im Laufe der Durchführung dieser Bestimmung des Gesetzes gelangten — noch vor der Vereinigung — die Dokumente des Zentral-, Budapester Organe und der Organe vom Komitat Pest der Partei Ungarischer Werktätigen bzw der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei in die Verwahrung des Ungarischen Staatsarchivs. Die Durchführung des Gesetzes bedeutete gleichzeitig, daß Archivalien dreierlei Art — die bis dahin in verschiedenen Systemen registriert und behandelt waren — „unter eine Decke" kamen und haben dabei den Anschein erweckt, als ob verschiedene Qualitäten zusammengerechnet worden wären: das Ungarische Staatsarchiv brachte das System der Sektionen/Stammnummern mit, aus dem Neuen Ungarischen Zentralarchiv kam das Bestandshauptgruppensystem, die Dokumente der Partei Ungarischer Werktätigen/Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei waren mit dem zu jener Zeit für die Parteiarchive verschiedener Ebene zentral ausgestalteten System registriert. Über die im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung dieser drei verschiedenen Systeme geführten theoretischenmethodischen Diskussionen und Versuche mußte festgestellt werden, daß sie kurzfristig zu keinem beruhigenden Ergebnis führen werden. Im Laufe der Diskussionen wurde der Tatsache ein großes Gewicht beigemessen, daß sich die Registrierungseinheiten der einzelnen Systeme (Bestände, Teilbestände), die sie symbolisierenden Identifizierungszeichen in der wissenschaftlichen Forschung eingebürgert haben, in zahlreichen Publikationen als Anrufung angeführt sind, deshalb muß ihre Abänderung gründlich überlegt werden. Auch die Ansicht ist nicht ganz unbegründet, wonach die nach Perfektion strebenden, geschlossenen Systeme und Zeichensysteme am wenigsten perfekt sind. Bei den heutigen technischen Möglichkeiten ist zum letzten Ende nur wichtig, daß zwei verschiedene Registrierungseinheiten das gleiche Identifizierungszeichen nicht tragen dürfen. Der Ausbau einer zentralen, computerisierten Registrierung der von drei verschiedenen Stellen zusammengetragenen Bestände ist im Gange. Die Datenbasis kann den Änderungen auch bei Behaltung des zweierlei Zeichensystems tagfertig folgen. Im vereinigten Archiv blieben letztendlich die alten Zeichen erhalten. Die Dokumente der Partei Ungarischer Werktätigen und der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei haben wir in die seit der Errichtung des Neuen Ungarischen Zentralarchivs leer stehende Sektion M eingereiht. Im Interesse der Beibehaltung der alten Fonds- und Bestandsnummer haben wir das Material der einzelnen Parteiarchive mit unterscheidendem, mit dem Sektionszeichen nicht verwechselbarem Buchstabenzeichen versehen (KS: Zentralorgane, BP: Budapester Organe, PM: Organe des Komitates Pest). Diese Lösung macht die Konkordanzverzeichnisse überflüssig, aufgrund der alten, bekannten Zeichen können alle Bestände gefunden werden. Im Interesse der Sicherheit der registrierten Angaben werden wir die Belege der Datenbasis, die Registrierungsblätter auch in der Zukunft aufbewahren und instandhalten. Nach Beendigung der mit der Vereinigung verbundenen Arbeiten wurde die Aufgabe aktuell, nach den in den vergangenen Jahren eingetretenen tiefgreifenden Veränderungen dem Publikum mit Ausgabe des neeun Bestandsverzeichnisses des Ungarischen Staatsarchivs auch das Archivgut vorzustellen. Das publizierte Bestandsverzeichnis hat im allgemeinen eine doppelte Bestimmung: die Registrierung des Materials und Erteilung von Informationen. Dies bleibt in der absehbaren Zukunft so. Obwohl es zwecks Registrierung auch heute schon entwickelte technische Mittel — in erster Linie den Computer — gibt, die flexibel und mit großer Datensicherheit arbeiten, die Registrierungsfunktion des Bestandsverzeichnisses blieb nach wie vor erhalten, in gewisser Hinsicht wurde sie sogar noch