Pajkossy Gábor: Bécsi levéltárakból kiszolgáltatott iratok : Repertórium (Levéltári leltárak 77. Budapest, 1979)
Idegen nyelvű tartalmi kivonatok
Aus Wien ausgelieferte Bestände Die sog. „Sekzion I" des Ungarischen Staatsarchivs umfasst jene nach Liquidierung der ÖsterreichischUnga rischen Monarchie von Österreich an Ungarn ausgelieferten Archivbestände, die im Ungarischen Staatsarchiv nicht in andere Sekzionen integriert werden konnten. Infolge des 1926 in Baden bei Wien zwischen Ungarn und Österreich zustandegekommenen Ubereinkommens wurden vom Wiener Haus, Hof und Staatsarchiv, vom Hofkammer und Finanzarchiv und vom Archiv des Minis teriums des Innern jene Bestände an Ungarn ausgeliefert, die als ungarisches „patrimoine intellectuel" galten. Von ungarischer Seite wurde das Provenienzprinzip respektiert und die Auslieferung nur solcher Archivalien verlangt, deren Aushebung ohne Verletzung dieses Grundprinzips der Archivistik erfolgen konnte. Im Ungarischen Staatsarchiv wurden jene Bestände, die einen integrierenden Teil schon im Archiv befindlicher Archivkörper bildeten, provenienzmässig diesen zugeordnet. So ist heute der sowohl qualitativ grössere als auch quantitativ wertvollere Teil des übernommenen Archivgutes wie z.B. die Akten des Generalgouvernements von Ungarn oder des sog. KossuthArchivs, den entsprechenden Sekzionen zugeteilt. Die in diesem Band verzeichneten Bestände enthalten Archivalien, welche in andere Bestände nicht einzuordnen waren und machen etwa einen Viertel des ausgelieferten Archivgutes aus. Tektonik und Struktur der Sekzion ,Д" wurden im Ungarischen Staats archiv herausgearbeitet. Die Konkordanz am Ende dieses Bandes informiert darüber, welche Bestände in der Sekzion ,Д" geblieben sind und unter welcher Signatur die übrigen Bestände zu finden sind. Das Archivgut der Sekzion ,J" ist hinsichtlich Provenienz und Betreff mannigfaltig. Seinen wertvollsten Teil bilden jene Bestände, die dem Kabinettsarchiv entstammen, vor allem die Hungarica der Privatbibliothek (eigentlich des Handarchivs) von Kaiser Franz I. (I 50), welcher Bestand wertvolle Quellen zur politischen Geschichte Ungarns 1790—1835, mit besonderer Hinsicht auf die Landtage, enthält, weiters die „Varia ..." (I 58) und der „Nachlass des Staatsrates Izdenczy" (I 30). Die Nachlässe von István Pápay und Géza Daruváry (I 34, 35), den ungarischen Referenten der „gemeinsamen" Kabinettskanzlei zur Zeit des Dualismus enthalten aufschlussreiche Korrespondenz vornehmlich zur Regierungsgeschichte der Jahre 18901895 bzw. 19051906. Staatskanzler Metternichs Briefe an Palatin Erzherzog Joseph (I 55) wurden nach dem Tode des Palatins aus dessen Archiv ausgehoben. Eine andere wichtige Gruppe bilden die dem Hofkammerarchiv entstammenden zwei Serien : „Ungarische Land tage" (I 57) und ,3ocskaysche Friedenstraktate" (I 47). Besonders die letztere birgt wertvolles Quellengut zur politischen Geschichte Ungarns im 16. und in den ersten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts. Der Nachlass des His torikers und Hofkammerarchivdirektors Ludwig Thallóczy enthält reiches Quellenmaterial über seine Tätigkeit im Fmanzministerium. Bemerkenswert und bisher wenig beachtet ist der etwa 60 Bände umfassende Teil der Handschriftensammlung Adam Kollárs (I 7), teils aus dem Haus, Hof und Staatsarchiv, teils aus dem Hoflearnmerarchiv Die einst im Hof kammerarchiv aufbewahrten Regestenbände zu GrundrechtsUrkunden wurden im 18. Jahrhundert aus ärarischen Gründen zusammengestellt (I 12—27). Die hier befindlichen Serien des Obersthofmeisteramtes (I 36—44, 60) ent halten teils Rechnungen der Hofhaltung, teils Akten betreffend Hofzeremonien bei Landtagen und Krönungen. Die zwei Faszikel aus dem Archiv der BöhmischÖsterreichischen Hofkanzlei (I 45) sind in erster Linie zur Ge schichte des 16. Jahrhunderts bemerkenswert. Auch das einzig überlieferte Bruchstück der Registratur des nur kurz existierenden ungarischen Guberniums aus den Jahren 1677—1681 ist hier zu finden (I 48). Weniger wertvoll sind die aus dem Haus, Hof und Staatsarchiv übergebenen Privatnachlässe. Im allgemeinen wurden die einzelnen Lagereinheiten (Bündel, Kartons, Bände), bei Urkunden auch die einzelnen Stücke verzeichnet.