Kállay István: Az abszolutizmuskori pénzügyigazgatási levéltár : Repertórium (Levéltári leltárak 50. Budapest, 1970)
K.K. FINANZ LANDES DIREKTION FÜR DIE SERBISCHE WOJWODSCHAFT UND DAS TEMESER BANAT 1850-1865 /E 684/
UNGARISCHES FINANZARCHIV AUS DER ZEITPERIODE DES NEUABSOLUTISMUS 1849-1867 Das Ungarische Finanzarchiv aus der Zeitperiode des Neuabsolutismus ist eines der zu der Sektion "E" des Ungarischen Staatsarchivs gehörigen Ungarischen Kamerai- und Finanzarchive. Dasselbe enthält jene Fonds der Finanz Verwaltung aus der genannten Zeitperiode, die das Ungarische Staatsarchiv vom Finanzministerium übernommen hat . Die Periode 1849-1867 bildet einen eigenen Abschnitt in der Geschichte der ungarischen Finanzverwaltung, ebenso, wie diese Periode in der Entwicklung der politischen Verwaltung von der früheren, bzw. der folgenden Periode, scharf abhebt. Feldzeugmeister Windischgrätz hatte die Ungarische Hofkammer schon zur Zeit des Freiheitskampfes 1848-49 auf den von ihm eroberten Gebieten, zwecks Führung der Finanzsachen, restituiert. Während der Amtstätigkeit dieser sog. "Provisorischen Kameralverwaltung für Ungarn" traten wichtige Änderungen in der Struktur der einheimischen Finanz Verwaltung ein. 1850 kamen die Steuer-Districts-Commissionen zustande und bekam die Kameralverwaltung als seinen Wirkungsbereich die Administration aller Stiftungen. Damit setzte sich die Kameralverwaltung im alten Sinne in eine moderne Finanzverwaltung um. 1. Februar 1851 überliess sie ihren Platz der nach österreichischem Muster organisierten "k.k. Landes-Finanz-Direction für Ungarn". Ab 1. Februar 1854 wurde die Einheit dieser Direction aufgehoben, sie wirkte in fünf Teile geteilt, die denen der Statthaltereiabteilungen entsprachen, als Abteilung von Buda, Nagyvárad, Pozsony, Sopron -und Kassa, weiter. Zur Zeit des Dualismus wurden die Akten der Landes-Finanz-Direction und die aus der Registratur des Wiener Finanzministeriums zwecks Geschäftsführung ausgewählten ungarischen Akten vom Ungarischen Finanzministerium aufbewahrt. Das Ministerium hatte diese Akten in den siebziger Jahren tüchtig skartiert. In Folge dessen blieben nur die Behelfe intakt, etwa 90$ der Akten sind der Skartierung zum Opfer gefallen. Das Ungarische Staatsarchiv hatte das übriggebliebene Material in mehreren Teilen, den letzten 1925, vom Finanzministerium übernommen. Die Gliederung der Ungarischen Kamerai- und Finanzarchive und ihre Teilung in Fonds geschah erst nach der Befreiung /1945/. In dem 1952 erschienenen Grundinventar: "Kameralarchive" /von I. Felhő und I. Sinkovics/ wurde noch eine frühere Lage festgelegt. Über den Teil des Archivs, der im Grundinventar von Feíhő-Sinkovics nicht aufschien, verfasste Oszkár Paulinyi 1953-1954 einen Komspekt und ein Grundinventar. Die Akten des Ungarischen Finanzarchivs aus der Zeitperiode des Neuabsolutismus sind in erster Reihe als Quellen zur Wirtschaftsgeschichte des