Székely Vera: A központi államigazgatás tisztségviselői a dualizmus korában 2. rész: M. Kir. Miniszterelnökség: A Király Személye Körüli M. Kir. Minisztérium : M. Kir. Belügyminisztérium (Forrástudományi segédletek 1. Budapest, 1980)

IDEGEN NYELVŰ TARTALMI KIVONATOK

BEAMTE DER ZENTRALEN STAATSVERWALTUNG IN DER ZEIT DES DUALISMUS 2. Teil Ung. Königl. Ministerprä'sidium, Ung. Königl. Ministerium alatere, Ung. Königl.Innenministerium Der 2. Bd. der Reihe „Beamte der zentralen Staatsverwaltung in der Zeit des Dualismus" enthält das archontolo­gische Beamtenverzeichnis des Ministerpräsidiums, des Ministeriums a latere und des Innenministeriums. Die Abfassungsprinzipien, die methodischen und formellen Merkmale stimmen in der Regel mit denen des im 1. Bd. der Reihe enthaltenen Beamtenverzeichnisses des Ung. Königl. Verteidigungsministeriums überein. Das führende Regierungsamt - das Ministerpräsidium - verfügte während dieser Zeit ebenso wie das dem Wesen nach ein königliches Kabinettbüro darstellende Ministerium a latere über den aUerkleinsten Apparat; gerade deshalb war die Herausgabe eines jeweils gesonderten Bandes nicht möglich. Das Ministerpräsidium und das Ministerium a latere können bis zu einem gewissen Grade als Nachfolger der erneut ins Leben gerufenen Hofkanzlei betrachtet werden, insbesondere in den auf den Ausgleich folgenden ersten zehn Jahren. Natürlich nicht den Charakter des Regierungssystems, sondern eben das archontologische Gebiet, die persönlichen Bindungen betreffend. Den grössten Teil der Beamten der reorganisierten Hofkanzlei übernahmen das Ministerpräsidium und das Ministerium a latere, so dass ein Teil der Beamtenschaft der Kanzlei auch nach dem Ausgleich im öffentlichen Dienst verblieb. Der 3. Teil des Bandes enthält das Verzeichnis der Beamten des Innenministeriums. Der Apparat des Innenminis­teriums ist wesentlich komplizierter, die Beamtenschaft überschreitet zahlenmässig bei weitem die des Minister­präsidiums und des Ministeriums a latere zusammengenoihmen. Das Innenministerium, welches als Nachfolger des reorganisierten Statthalterrates zu betrachten ist, war das höchste Verwaltungsorgan des Landes. Sein Ressort er­weiterte sich und spaltete sich bereits ab 1867 in Abteilungen, ab 1891 in Hauptabteilungen und innerhalb dersel­ben in Sektionen auf. Das Beamtenverzeichnis spiegelt den organisatorischen Aufbau nicht wider, bei den leitenden Beamten (Abteilungs-, Sektionsleiter) wurde jedoch angegeben, in welchem Jahr sie welcher Hauptabteilung bzw. Sektion vorstanden. Das Ministerpräsidium gliederte sich erst nach 1896 in Abteilungen, das Ministerium a latere dagegen besass während der 50 Jahre des Dualismus weder Hauptabteilungen noch Sektionen. Alle drei Ämter verfügten über Hilfsämter, das Innenministerium und das Ministerpräsidium besassen bis 1909 ein selbständiges Rechnungsamt. Das Namensverzeichnis der Leiter der Hilfsämter und des Rechnungsamtes wird nach der Namen­sliste der Referendare, in gleicher Anordnung wiedergegeben. Im Vergleich zum 1. Bd. der Reihe wurde eine Veränderung in der Weise vorgenommen, dass der organisatorische Aufbau des Ministerpräsidiums und des Innenministeriums entsprechend den stattgefundenen Änderungen im Anhang tabellarisch dargestellt wird. Von allen drei Ämtern wurde ein alphabetisches Namensverzeichnis angefertigt, welches an die einzelnen Beam­tenverzeichnisse angefügt wurde, um deren Handhabung zu erleichtern.

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