Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.
Otto H. Stowasser: Das Archiv der Herzoge von Österreich. Eine Studie zur Überlieferungsgeschichte der habsburgischen Urkunden
Das Archiv der Herzoge von Österreich. 41 Die eben besprochenen Bepertorien können als Repräsentanten der Entwicklung vor der Zeit Maximilians gelten. Das Urteil wird wohl lauten müssen, daß eine besondere Technik noch nicht erreicht war, daß die einsetzenden Reformen, soweit sie in das landesfürstliche Arehiv- wesen eine Ordnung bringen sollten, sich vielmehr den Boden erst schaffen mußten. Da ist es nun ein übler Zufall, daß die Überlieferung, so viel ich sehe, leider manche Lücke läßt, die es uns unmöglich macht, genau zu erkennen, inwieweit die begonnenen Arbeiten in der Zeit Maximilians hier einen Fortschritt brachten und was an dieser Fortentwicklung erst Putsch zu danken ist. Man kann ja wohl annehmen, daß vor allem der Mangel jeglicher Zeitangabe auch den damals führenden Männern auffiel und ihnen klar wurde, daß summarische oder gar zu kurze Eintragungen ihren Zweck nicht erfüllen konnten. Wir vermögen erst das Ergebnis der ganzen Entwicklung in den erhaltenen Repertorien, die Putsch zum Verfasser haben, zu erfassen und damit halten die Arbeiten der Zeit vor Maximilian nun allerdings einen Vergleich nicht mehr aus. Ehe wir aber nun Putsch’ Arbeiten näher betrachten, wollen wir uns umsehen, welche Hilfsmittel der besprochenen Art ihm für die Ordnung der Archive der niederösterreichischen Ländergruppe aus früherer Zeit zur Verfügung standen, da ja das Wiener Archiv im Mittelpunkte unseres Interesses steht.') Leider müssen wir da an die Spitze der Erörterungen die Erklärung setzen, daß es sich nur um eine theoretische Feststellung handeln kann. Denn erhalten hat sich von diesen vorangehenden Repertorien der Wiener und der anderen Archive der niederösterreichischen Ländergruppe, so viel ich sehe, nichts. Am Anfang steht da das Inventar von 1424, das Rosenthal noch im Jahre 1751 in Innsbruck sah2) und Bestände des Wiener, Neustädter und Grazer Archivs umfaßte. Es mag mit der vorgehabten Aufteilung, von der wir durch die Verträge von 1423 wissen, die aber, wie wir oben darlegten, nicht zur Ausführung ') Ich übergehe dabei das Inventar »der brief, so herezog Albrecht seinen vettern ertzherzog Ernnsten und hertzog Endlichen von Österreich uberanntwnrt hat, antreffennd die lanndtvogteyen in Swaben und Ellsass und etlich satz zu Tirol und Burgaw und annder oberöstefreichiseh Sachen beruerennd, ungeverlich anno 1404«, das Putsch I, 1341 ausweist, weil es nur Wiener Extraditionen betrifft, wie ich solche S. 26 im Auge hatte, aber nicht den Bestand niederösterreichiseher Archive wiedergibt. 3) Winter, a. a. 0. S. 10, Anm. 2. Es ist Putsch, Innsbruck 3, 865 eingetragen und so charakterisiert.: Ain inventari der brief, so zu Wien im sagrar gelegen sindt, herezog Friedrichen und Ernsten von Österreich zuegehörig, item der brief so in der Neuenstat gewesen sindt. Item der brief, die auf dem haus zu Gräcz ligen und an die Etsch gehörent und auf Tyrol genomen worden sindt. 1424. — Es kann sich möglicherweise um einen Sammelband von ursprünglich drei Inventuren handeln.