Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.

Otto H. Stowasser: Das Archiv der Herzoge von Österreich. Eine Studie zur Überlieferungsgeschichte der habsburgischen Urkunden

Das Archiv der Herzoge von Österreich. 39 ist das aber bei anderen Einlieferungen, wie z. B. der »an zinstag nach der alten vasnacht«') 1404 der Fall. Ein solches Einlieferungsver- zeichnis ist natürlich unter Umständen für uns heute von größtem Werte. Daß aber die einlaufenden Archivalien, wie sie kamen, bei einander blieben und den vorhandenen einfach angereiht, nicht irgendwie ein­geordnet wurden, spricht deutlich für die primitive Art der Ordnung, mit der man sich zufrieden gab. Diesem Standpunkt entsprechen im all­gemeinen auch die Regesten, in denen die einzelnen Urkunden vor­geführt werden. Wohl sind einzelne so ausführlich gehalten, daß eine Identifizierung mit einer bestimmten Urkunde auch heute noch ohne weiteres möglich ist1 2), aber das sind Ausnahmen und mit Einträgen, wie etwa dem »ein brieff umb das nider ampt ze Wesen«, ist und war nicht viel geholfen, ganz zu geschweigen von so summarischen Einträgen, wie z. B. den beiden folgenden: item fünf briefe umb Triberg3), und: so denne ettwie manige absehriften von Pfirt.1 5) Zu diesem Ungenügen kommt aber nun ein schwerer Mangel mehr; die Einträge entbehren nämlich mit ganz geringer Ausnahme der Zeitangabe8), was, von unserem Stand­punkte ganz abgesehen, doch auch für jene Zeit den Wert dieser Reper­torien bedeutend verminderte, weil man ohne Einsichtnahme in die Ur­kunden selbst sich gar keine Rechenschaft über das vorhandene Material und seine zeitliche Folge verschaffen konnte.6 *) Es stehen somit diese ersten Repertorien, welche die Geschichte der habsburgischen Archive aufzuweisen hat, noch auf einem primitiven Standpunkt der Technik, was wir betonen, obwohl gerade wir von dem unschätzbaren Quellenwert, der diesen und anderen Handschriften gleicher Art für so manche Einzelheiten innewohnt, durchdrungen sind und ob­1) Ebenda, fol. 96'. 2) Hs. von 1384, fol. 2 = Hs. von 1422, fol. 2 (die Handschrift von 1422 ist nur eine vermehrte Abschrift der ersten) lautet z. B. der Eintrag: Ein brief, wie keiser Heinreieh empfalch hern Eberharten von Burgien und graff Fridreieh von Togkenburg, daz si einen dritten man zu in nemen und sich erfúren umb die rechtung so mein herrschafft hatten in den Waldstetten und erfunde sieh, daz sy recht da hatten, so sollen si die hersehaft seezen in nuez und gwer derselben lendern. Mehr bieten oft Archivregesten auch heute nicht. 3) Hs. von 1384, fol. 21'. 4) Ebenda, fol. 53'. 5) Die Hs. von 1384 weist, so viel ich sehe, nur sechsmal eine Jahres­bestimmung auf: ff. 18, 22', 25, 28', 35, 40'. 6) Hingegen darf man hervorheben, daß, wie der Zuwachs, auch der Abfluß (oft mit dankenswerter Ausführlichkeit) verzeichnet wurde. Vgl. Hs. von 1384, f. 22' = Hs. von 1422, f. 28 und ebenda fol. 98' und 97', wo erwähnt wird, daß zwei Briefe »an die Etsch gefüret« sind, einer »gen Botemburg dem vogt« kam und wieder ein anderer dem von Toggenburg »widergeben« ist. Solche Bemerkungen können unter Umständen für die Forschung natürlich erheblichen Wert gewinnen.

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