Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.

Literatur

Literatur. 129 für Bretschneider. In einem Punkte aber geht Bretschneider über das bisher Gebotene hinaus und bietet eine Anregung, deren Durchführung dem Referenten empfehlenswert erscheint. Er hält es nämlich für angezeigt, »die­jenigen Archivalien, an denen die Öffentlichkeit dauernd ein größeres wissen­schaftliches oder künstlerisches Interesse hat, z. B. inhaltlich wichtige alte Urkunden und Handschriften, Prachturkunden, Handschriften mit Miniaturen oder kostbaren Einbänden, also die Cimelien (Kleinode) des Pfarrarchivs, zu ihrem besseren Schutze und zu dauernd sachgemäßer Pflege, auch zu ihrer allgemeinen Nutzbarmachung dem zuständigen Diözesanarchiv oder mit Ge­nehmigung des Bischofs einem anderen Archiv öffentlichen und wissenschaft­lichen Charakters als sogenannte Leihgabe zu überweisen, d. h. unter Vor­behalt des Eigentums und mit der Berechtigung, sie jederzeit zurückzufordern«. Sollte ein solches Vorgehen allgemeiner Brauch werden, so wäre dies ent­schieden zu begrüßen. Denn dadurch würde manche Gefährdung wertvoller Archivalien vermieden. Und daß solche Gefährdungen auch heute noch Vor­kommen, beweist ein dem Referenten bekannt gewordener Fall, in dem eine Papsturkunde aus dem Jahre 1290 von einem Pfarrer ohne jede Empfangs­bestätigung ausgeliehen wurde. Der einzige Eiuwand, der gegen eine solche Deponierung wichtiger Archivalieu aus Pfarrarehiven in größeren geist­lichen oder öffentlichen Archiven geltend gemacht werden kann, nämlich daß dadurch die Bestände der Pfarrarchive zerrissen würden, verliert an Halt, wenn man bedenkt, daß derart wichtige Stücke sich in nicht allzu großer Zahl in Pfarrarehiven befinden, und daß der Gewinn, den die Allgemeinheit durch die gesicherte Erhaltung dieser Stücke erzielt, die sicherlich nicht weit­gehende Gefahr einer drohenden Zerreißung der Pfarrarchive bei weitem aufwiegt. Wien. -J. Seidl.

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