Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.

P. Sebastian Mayr: Instruktion zur Ordnung der Pfarrarchive

Instruktion zur Ordnung der Pfarrarchive.1) Von P. Sebastian Mayr. § 1. Bestände der Pfarrarchive. Ein Pfarrarchiv umfaßt die Gesamtheit aller Urkunden, Akten, handschriftlichen Bücher und sonstiger Schriftstücke, die sich aus der Gründung einer Pfarre, aus dem Erwerb und der Verwaltung des Kir­chen- und Pfründen Vermögens, aus der Amtstätigkeit des Pfarrers und seiner Hilfspriester in ihrer Eigenschaft als Seelsorger oder als Ver­walter anderer, mit dem Pfarramt notwendig oder zufällig verbundener Ämter oder Stellen ergeben. Auch Schriften, Korrespondenzen oder son­stige Dokumente, die sich auf die wissenschaftliche oder schriftstellerische Tätigkeit eines Seelsorgers, auf dessen Beteiligung am öffentlichen Leben im weitesten Sinne des Wortes, an der Journalistik, an der Politik, am Vereinsleben beziehen, sollten den Archiven einverleibt werden. Wenn mit einer geistlichen Pfründe Grund- oder sonstiger ßealbesitz verbunden ist, gehören nicht nur alle Erwerbs-, Schenkungs-, Kauf- und Tausch­instrumente in das Archiv, sondern auch alles, was die Erhaltung, Ver­besserung und Bewirtschaftung betrifft, wie Bau- und Wirtschaftsrech­nungen, soll im Archiv hinterlegt werden. Endlich sind auch alte Siegelstempel, Pfarr- und Amtssiegel, Wappen, Pläne, Aufrisse, Kata- stral- und sonstige Mappen, alte Pfarr-, Distrikts-, Diözesan- und Land­karten, endlich gedruckte Erlässe, ältere, mit den Akten zusammen­hängende Druckschriften und alte Archivkataloge als Archivgegenstände aufzubewahren. In den Pfarrarehiven liegen die Materialien zur Ge­schichte des religiösen und kirchlichen Lebens der Gemeinde, zur pro­fanen Ortsgeschichte, aber auch Beiträge zur Diözesan- und Landes­geschichte, ja selbst zur allgemeinen Profan- und Kirchengeschichte ’) Diese treffliehe Instruktion, welche zuerst im Linzer Diözesanblatt 1902, Nr. 7, abgedruckt wurde und sodann in den »Mitteilungen der dritten (Archiv-) Sek­tion der k. k. Zentralkommission«, 6. Bd. (1904), S. 49 ff., erschienen ist, gelangt hier mit Zustimmung des Herrn Verfassers zum Wiederabdruck. Der Zweck ist, durch Vervielfältigung und Verbreitung dieser Anleitung der hoehw. Pfarrgeistliehkeit einen Behelf für die Ordnung und Instandhaltung der ihr unterstellten Archive an die Hand zu geben. Mitteilungen des D.-ö. Archivrates. III. 1

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