Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.
P. Sebastian Mayr: Instruktion zur Ordnung der Pfarrarchive
Instruktion zur Ordnung der Pfarrarchive.1) Von P. Sebastian Mayr. § 1. Bestände der Pfarrarchive. Ein Pfarrarchiv umfaßt die Gesamtheit aller Urkunden, Akten, handschriftlichen Bücher und sonstiger Schriftstücke, die sich aus der Gründung einer Pfarre, aus dem Erwerb und der Verwaltung des Kirchen- und Pfründen Vermögens, aus der Amtstätigkeit des Pfarrers und seiner Hilfspriester in ihrer Eigenschaft als Seelsorger oder als Verwalter anderer, mit dem Pfarramt notwendig oder zufällig verbundener Ämter oder Stellen ergeben. Auch Schriften, Korrespondenzen oder sonstige Dokumente, die sich auf die wissenschaftliche oder schriftstellerische Tätigkeit eines Seelsorgers, auf dessen Beteiligung am öffentlichen Leben im weitesten Sinne des Wortes, an der Journalistik, an der Politik, am Vereinsleben beziehen, sollten den Archiven einverleibt werden. Wenn mit einer geistlichen Pfründe Grund- oder sonstiger ßealbesitz verbunden ist, gehören nicht nur alle Erwerbs-, Schenkungs-, Kauf- und Tauschinstrumente in das Archiv, sondern auch alles, was die Erhaltung, Verbesserung und Bewirtschaftung betrifft, wie Bau- und Wirtschaftsrechnungen, soll im Archiv hinterlegt werden. Endlich sind auch alte Siegelstempel, Pfarr- und Amtssiegel, Wappen, Pläne, Aufrisse, Kata- stral- und sonstige Mappen, alte Pfarr-, Distrikts-, Diözesan- und Landkarten, endlich gedruckte Erlässe, ältere, mit den Akten zusammenhängende Druckschriften und alte Archivkataloge als Archivgegenstände aufzubewahren. In den Pfarrarehiven liegen die Materialien zur Geschichte des religiösen und kirchlichen Lebens der Gemeinde, zur profanen Ortsgeschichte, aber auch Beiträge zur Diözesan- und Landesgeschichte, ja selbst zur allgemeinen Profan- und Kirchengeschichte ’) Diese treffliehe Instruktion, welche zuerst im Linzer Diözesanblatt 1902, Nr. 7, abgedruckt wurde und sodann in den »Mitteilungen der dritten (Archiv-) Sektion der k. k. Zentralkommission«, 6. Bd. (1904), S. 49 ff., erschienen ist, gelangt hier mit Zustimmung des Herrn Verfassers zum Wiederabdruck. Der Zweck ist, durch Vervielfältigung und Verbreitung dieser Anleitung der hoehw. Pfarrgeistliehkeit einen Behelf für die Ordnung und Instandhaltung der ihr unterstellten Archive an die Hand zu geben. Mitteilungen des D.-ö. Archivrates. III. 1