Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Von Regierungsrat Dr. Karl Siegl: Aus dem Egerer Stadtarchive

Aus dem Egerer Stadtarchive. 69 tag zu Lauff anno LII.d0«) erstattet auf dem genannten Tage Bericht über die von Albrecht der Stadt Nürnberg gemachten Vorschläge wegen des Schiedsrichteramtes über ihre Händel und meldet sodann, daß Albrecht gerichtet sei mit dem von Heideck und denen von Nürnberg, daß beide Teile »Recht nehmen und geben sollen vor dem römischen König«, und daß bis zum Austrag der Sache die Schlösser: Heideck, Lichtenau, Burkberg, Ultfeld und Lanerslag im Besitze des Markgrafen bleiben sollen; daß der Herr von Mainz gerichtet sei mit Rotenburg und Halle von des Schlosses Neuenfels wegen, welche Sache ebenfalls vor den Bevollmächtigten des Königs zu verhandeln sei; daß der Herr von Österreich gerichtet wäre mit Ulm und den andern Reichs­städten, »die es zu thun haben umbe Rotenburg, Horbe, Pintzendorf und Schonberg«, die wieder gewiesen seien an den Pfalzgrafen Friedrich und dessen Räte; daß Herzog Albrecht gerichtet sei »mit den von Rotweyse umb den brant und bruch an dem sloß Hohenberg und umb zwene erslagen knecht der von Villingen«, der ebenfalls an den Pfalz­grafen gewiesen sei; daß Herzog Albrecht gerichtet sei mit denen von Schaffhausen und Zell am Untersee, was auf einem gütlichen Tag vor dem König zu verhandeln wäre; daß der Markgraf von Baden gerichtet sei mit den Reichsstädten »umb ein gleitsbrich und totslage an seinem schulthaisen von Hohenwarte«, was ebenfalls vor dem Könige zum Austrag kommen sollte, und daß endlich der Herr von Würtem- berg gerichtet sei mit denen von Neßlingen, die Neuerung eines Zolles betreffend, was im Wege Rechtens verhandelt werden soll. Sämt­liche Richtbriefe seien geschrieben und mit den nötigen Siegeln versehen. Nur das des Herrn von Würtemberg fehle noch. Man wolle nach Mar­bach reiten und sein Siegel an den Brief bringen, würde er sich weigern, »so wern die richtigung alle entzway und stunden dy Sachen offen als vor«. Pol. 48 b bis 50 b. 41. (1452, Sept. [?].) — Hinko Kruschina von Schwanberg, Friedrich und Hans, Gebrüder, von Kolowrat zum Liebenstein und Krossau, Hans und Mathes Keiner, Gebrüder, von Sandau und Hans Weischals von Weischals bekennen, daß sie mit den Bürgern der Stadt Eger und all ihren Dienern und Helfern in einen christlichen Frieden eingetreten sind, der währen soll bis auf künftigen St. Paulstag Bekehrung (25. Jänner 1453), und Prokop von Schwan­berg, Anicha von Wessele, Andreas Czisoletz von Czitzow und Jan von Uhrsitz verpflichten sich, für den Fall, als der Friede von den oben Genannten in dieser Zeit gebrochen, und dieser Friedensbruch durch Raschawer, Hauptmann auf Königswart, und Hincko auf Voitsberg erkannt würde, vier Wochen nach dem Erkenntnis 1000 Sch. egerische Münze

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