Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Von Regierungsrat Dr. Karl Siegl: Aus dem Egerer Stadtarchive

54 Dr. Karl Siegl. etwas dunklerer Tinte den begonnenen Satz fort und diese zweite Hand­schrift bleibt dann bis zum Schlüsse des Folio 87 b. War Mulffer der erste Schreiber, so dürfte sein Gehilfe, sein »diener Kunrad«, der zweite gewesen sein. Das älteste Stück in diesem Kopiale1) ist eine Teidigung der Her­zoge von Österreich im Stritte der Stadt Passau mit dem Bischöfe Albrecht von Passau vom Jahre 1368, das jüngste eine Friedensberedung des ßatzko von Janowitz mit Herzog Albrecht von Bayern vom Jahre 1456. Der Inhalt der Urkunden ist in chronologischer Beihenfolge und, soweit sich die Ausstellungszeit der undatierten Stücke feststellen ließ, in Kürze folgender: 1. 1368, April 21 (am nechsten freitag vor sanndt Jorgen tag 1368), Wien. — Die Herzoge und Gebrüder Albrecht und Leupold von Österreich legen einen langjährigen Streit zwischen den Bürgern und dem Bischöfe von Passau also bei: die Bürger der Stadt Passau sind verpflichtet, die in den früheren Spruehbriefen erlassenen und von ihnen beschwornen Anordnungen des Schiedsgerichtes zu beobachten; die beiderseitigen Gefangenen sind zu ledigen; die Baumgärten, in welchen einige in diesem Kriege gefallene Bürger begraben liegen, sind in Friedhöfe zu verwandeln und haben die Bürger zur Bestreitung der hiezu erforderlichen Kosten den Chorherren des Kapitels 100 Pfund Wiener Pfg. abzuliefern; zur Vergütung der aufgelaufenen Kriegsschäden haben die Bürger durch zehn Jahre lang 1000 Pfund Wiener Pfg. auf der Feste St. Görgen-Berg zu reichen; wegen der Feste Wildenstein habe ein gütlicher Austrag zu geschehen; jeder künftige Bischof habe bei seinem Regierungsantritte mit den Bürgern einen gesiegelten Vertrag abzuschließen: der Rat habe in Hinkunft aus 12 bis 19 Mitgliedern, darunter mindestens zwei Männer aus des Bischofs Hofgesinde, zu be­stehen; der Bischof habe das Recht, diese nach Willkür zu bestrafen oder auch abzusetzen; die Mitglieder des Rats haben dem Bischöfe Gehorsam zu schwören und dreimal in der Woche auf öffentlicher Schranne Ratstag zu halten. Schließlich versprechen die Bürger den Herzogen gegen alle ihre Feinde beizustehen und wird dieser Vertrag von allen Bürgern der Stadt, die über 16 Jahre alt sind, beschworen. Der Schwur soll alle zehn Jahre erneuert werden. Siegler: die beiden Herzoge. Fol. 26 a bis 30 b. — Regest bei Lang-Freiberg (»Regesta sive rerum boicarum autographa«), Bd. 9, S. 197, mit der irrigen Anführung, daß »dreimal des Jahres« statt »dreimal in der Woche«, wie oben, Ratstag gehalten werden solle. — Dr. A. Erhard, Geschichte der Stadt Passau, I, S. 130, Regest. 2. 1389, Mai 5 (des mittwochenn nach sannd Philips und Jacobs tag 1389), Eger. — Wenzel, röm. König etc., die Bischöfe Lamprecht l) Signatur: F, b, 3.

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