Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen

32 Dr. Andreas Mudrieh. bracht, wo das Brauchbarste zurückbehalten wurde »mit eben demselben Rechte«, wie der Legationsrat v. Koch-Sternfeld auf eine österreichische Reklamation nicht ganz zutreffend antwortete, »als früher Österreich die salz­burgischen Archive und Kostbarkeiten nach Wien abführte« (Kirchdörfer). Außerdem war schon 1812 auf Befehl des Ministers für äußere Angelegenheiten (vom 29. April) die Sammlung einiger hundert Auf- schwörungs- und Adelsdokumente mit gemalten Stammbäumen an das bayrische Reiehsheroldamt abgesendet worden. Auch in der Folge (1821) fand noch eine Austauschung domkapit- lischer Archivalien zwischen Österreich und Bayern statt. Was sich noch in Salzburg an solchen befand, wurde genau durchgesehen, die Stücke, welche sich auf den bei Bayern gebliebenen Teil bezogen, ausgeschieden und ausgeliefert.1) Dagegen erhielt Österreich auch einen Teil der dom- kapitlischen und chiemseeschen Archivalien zurück (etwa 200 Urkunden). Seine weiteren Ansprüche konnte es nicht beweisen, da nur ein summa­risches Verzeichnis der unter der bayrischen Regierung nach München gebrachten Archivalien vorlag.2) Man kann sich leicht vorstellen, in welchem Zustande sich der Rest dieser Archivalien nach diesen Teilungen befand. Sie lagen zerstreut in mehreren Lokalen ohne jegliche Ordnung.3) Bin Teil befand sich im Neubau in der sogenannten Hexenregistratur (neben dem Durchgang in die Kaigasse). Diese (Protokollrapulare und Akten, auch einige Dom- deehanteiprotokolle und Akten) wurden, als 1827 mit der Errichtung der Zentralregistratur begonnen wurde, in das Ablagelokal gebracht. Hier waren zwei Hilfskräfte (Kirchdörfer und Weisacher) durch zwei Jahre beschäftigt, die Sessionsstücke (1762 bis 1792) in die Rubriken einzuteilen. Diese — sehr oberflächliche — Arbeit wurde 1830 von Schönauer und Braun vollendet (Stücke von 1739 bis 1761 und 1793 bis 1806). Diese Akten, größtenteils der zweiten Hälfte des 18. Jahr­hunderts angehörend, wurden dann der Zentralregistratur einverleibt und blieben in diesem Zustand bis 1908, wo sie, soweit es notwendig schien, neu geordnet und repertorisiert wurden. Auch diese Bruchstücke des einstigen Domkapitelarchivs, besonders aber die Protokolle, sind trotz ihrer Unvollständigkeit immerhin noch ein wertvoller Bestandteil des k. k. Landesregierungsarchivs. >) Note der k. k. Hofkomm. v. 21. Febr. 1821, Z. 5627 u. 5629. T) Bericht v. 7. Okt. 1823, Z. 66. 3) Raming rühmt sieh zwar (1816), er habe sieh ihrer, da sie ohne Verwahrer waren, aus eigenem Eifer angenommen, aber Kirchdörfer nennt ihn einen Devastator, der 1825 die kostbarsten Bücher und Schriften, darunter vorzüglich domkapitlische und chiemseesche, zerschneiden und in den Stampf bringen ließ. Er soll auch eine Menge Urkunden und Akten in seiner Wohnung (Sternbräu) gehabt haben. Raming bestritt dies.

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