Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen

30 Dr. Andreas Mudrich. zurückgebracht.1) Auch das Archiv kam noch in demselben Jahre zurück.l 2) Nachdem wieder Friede eingetreten war, wurde vom Domdechant die Fortsetzung der Ordnungsarbeit im Archiv wieder angeregt. Sekretär Penkher wurde der Verwaltung des St. Erhardspitals entledigt und an­gewiesen, die erübrigte Zeit archivaliseher Arbeit zu widmen, »alle Archivaistücke zu numerieren, alle Nummern in ein Bepertorium zu bringen« und monatlich über den Fortschritt der Arbeit zu berichten.3) Diese dürfte schon ihrem Abschluß nahe gewesen sein, als das dom- kapitlische Archiv von demselben Schicksal ereilt wurde, wie das Ge­heime Hauptarchiv: es wurde infolge des Erlasses des Staatsministers Grafen Stadion vom 11. Juni 1806 zur Überführung nach Wien be­stimmt.4) Das Kapitel bat um Belassung desselben, da sich unter den Urkunden nur wenige fänden, die Staatssaehen von Belang enthielten. Die meisten beträfen nur obiecta domestica, wie aus den eingesendeten, von Penkher verfaßten drei Verzeichnissen ersichtlich sei. Nach Penkhers Äußerung5) wurden in den neuesten Zeiten im domkapitlischen Archiv nur solche Urkunden aufbewahrt, 1. welche eine neue Fundation oder Dotation betrafen, 2. reichsgerichtliche Entscheidungen, die auf das Gremium und dessen Verfassung Einfluß hatten, 3. Gegenstände, welche in das deutsche Staatsrecht, 4. in das ius publ.-ecclesiasticum, 5. oder in das salzburgische Privatstaatsrecht einschlugen. Alle Vorstellungen halfen jedoch nichts; die in den drei Verzeich­nissen enthaltenen Urkunden und Dokumente sollten zur Übersendung vorbereitet werden, mit Ausnahme einiger Akten, welche Grenz­streitigkeiten mit Tirol und Oberösterreich, und jener Originalurkunden, welche den ökonomischen Zustand verschiedener Kirchen und Pfarreien und die Domkapitelgüter beträfen. Außerdem wurde angeordnet, daß von allen wichtigen Urkunden vom Jahre 1740 herunter und von den Lo- dronischen, Kuenburgischen und Firmianischen Fideikommißinstrumenten Abschriften anzufertigen und zurückzubehalten seien. Gegen Ende Juli übergab Penkher das Domkapitelarchiv mit neun von ihm verfaßten ßepertorien (Spezifikationen) an den Geheimen Archivar Emmert und erhielt von ihm fünf Bescheinigungen, daß er die in be­sondere Conspectus secundum ordinem materiarum gebrachten Urkunden l) Die Kosten dieser Flüchtling beliefen sieh auf 2000 fl., von denen zirka 70011. das Domkapitel, den Rest die Domkustorei bezahlte. J) Domk.-Prot. 1801, April 11. 3) Domkapitel II, 6, Aa. 4) Hof ko in mission I, 6. Da über das endliche Schicksal der domkapitlischen Archivalien vielfach irrige Meinungen bestehen, mag es im folgenden etwas ausführ­licher dargestellt werden. 5) Gen.-Kommissariat, Stadt Salzburg 13.

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