Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen

28 Dr. Andreas Mudrich. Im Archiv war kein Repertorium vorhanden. In der Registratur fand sich zwar ein solches vor (vom Jahre 1696), aber es stimmte mit den Nummern der Schubladen nicht überein. Seit einer langen Reihe von Jahren waren weder die Kapitelprotokolle mundiert (seit 1752), noch die Akten in das Archiv und die Registratur eingeteilt worden (seit 1718), sondern sie waren nach den Nummern der Protokolle zusammengebunden und in vier Kästen nach den Jahren aufgestellt. Das Kapitel erteilte daher seinem Sekretär Penkher den Auftrag, gegen eine Gehaltsbesserung von 100 fl. die Registratur und das Archiv neu einzurichten.1) Dieser legte in seinem Berichte vom 10. November 1788 den Plan für diese Arbeit vor.* 2) Derselbe wurde nicht nur genehmigt, sondern trug ihm auch ein Belobungsdekret ein. Zur schleunigen Mundierung der Kapitel­protokolle sollten drei oder vier Schreiber angestellt werden. Penkher ging von dem richtigen Grundgedanken aus, daß sich kein Plan eines Archivs auf ein anderes ganz übertragen lasse, sondern daß jedes nach seinen Materien eigens geordnet werden müsse. Nach seiner Ansicht hatte jenes Archiv die vollkommenste Einrichtung, welches die bequemsten und vollständigsten Abteilungen enthält, so daß es sich von den Hauptteilen herunter bis auf die einzelnen Stücke zerlegen läßt. Er legte daher seinem Plane die Einteilung nach Materien zugrunde und gestaltete ihn im allgemeinen nach anderen reichständischen Archiven. Seine Arbeit begann er mit dem Rubrizieren einzelner Akten. Nach Verlauf eines Jahres hatte er mit Hilfe des Pfarrers in Nonntai, Kajetan Köllersperger, schon 15.000 Aktenstücke beschrieben und hoffte noch während des Winters mit dem Reste allein fertig zu werden. Mit der Anlegung zweier Repertorien, von denen das eine die päpstlichen Bullen 3), das andere die kirchlichen Sachen enthielt, schloß er vorläufig diese Arbeit. Beide sind noch vorhanden.4) Das erstere ent­hält 263 Stücke, unter ihnen 21 nach 1612 datierte in 50, das zweite 697 Stücke aus dem 13. bis 18. Jahrhundert in 78 Rubriken ganz planlos eingeteilt. Diese Zahlen zeigen deutlich genug, daß Penkher in der Spezialisierung der Materien zu weit gegangen ist. Zur Neuordnung der Registratur kam er nicht. Bloß die Akten, welche die einzelnen Doni- kapitelurbarämter betrafen, hat er nach seinem Plane eingeteilt und sie an die seit 1696 bestehenden Rubriken angereiht.5) ') Ebenda 1787, f. 963.-) Ebenda 1788, f. 1053—1077. :) Penkher fand das Compendium bullarum von 1631 nicht vor. 4) Archiv, XI, 107; 108. 5) Anläßlich seines Prozesses gegen das Domkapitel (1804) machte ihm zwar der Domdechant Graf Spaur sogar den Vorwurf, er habe die Registratur vernachlässigt, aber seine Überbürdung mit anderen Geschäften und die unruhigen Zeitläufe ent­schuldigten ihn hinreichend.

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