Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)
Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen
Das Salzburger Archivwesen. 21 So empfindlich für Salzburg der Verlust seiner Archive war, so erwies sich in der Folge die Überführung nach Wien als glückliche Fügung, weil sie durch diese den verschiedenen Gefährdungen, denen die in Salzburg verbliebenen Archivalien in den nächstfolgenden zwei Jahrzehnten ausgesetzt waren, entgingen. Dagegen ist sehr bedauerlich, daß bei der Rücksendung eines Teiles der Geheimen Registratur nach Salzburg 1828 (»Wiener Akten«) die Teilung ganz willkürlich ohne alle Richtsätze geschah, so daß eng zusammenhängende Bestände auseinandergerissen wurden und dermalen teils im k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv, unter ihnen auch solche von ganz unbedeutendem lokalen Inhalt, teils im Landesregierungsarchiv in Salzburg verwahrt werden. Die wertvollen Kabinettsprotokolle sind ganz verschollen. Im Nachhange zu diesen Archivextraditionen muß noch die Auslieferung der Registratur der ehemaligen Deputation der ausländischen Herrschaften berührt werden, da sie aus den gleichen Gründen erfolgte. Diese Deputation, eingesetzt zur Verwaltung der salzburgischen Besitzungen in Niederösterreich, Steiermark und Kärnten, war 1803 (28. November) aufgelöst und ihre Registratur der Hofkammer, die Rechnungen der Staatsbuchhaltung übergeben worden. Als sich nach der Einverleibung Salzburgs zu Österreich die Requisitionen dieser Akten seitens der Staatsgüterverwaltungen in Wien und Graz häuften, schlug der ehemalige Präsident dieser Deputation, Regierungsrat Russian, vor, die gesammelten Akten auszuliefern.1) Auf wiederholte Weisung der Hofkammer in Wien (1806, 11. April; 1807, 10. September; 1808, 4. Februar) wurden zuerst die im Geheimen Archiv befindlichen, auf diese Besitzungen bezüglichen Urkunden ausgeschieden und zur Absendung nach Wien vorbereitet, dann wurden die Akten in zwei Gruppen gesondert. Die steirisch-kärntischen gingen an das Gubernium in Graz ab (24. Jänner 1809 acht Kisten, im März dieses Jahres zehn Kisten), wo sie die dortige Domänen-Direktion übernahm. Die für die Hofkammer in Wien bestimmten füllten sieben Kisten, von denen vier am 24. Jänner 1809 dorthin abgingen, während drei einstweilen noch in Salzburg bleiben sollten. Ob diese später abgesendet wurden, ist nicht sichergestellt. Ein Rückblick auf den besprochenen Zeitabschnitt zeigt uns beachtenswerte Ansätze zu einer sachgemäßen Archivpflege. Leider gelangen sie nicht zur vollen Entwicklung. Die Unterbringung des Archivs war ja im allgemeinen günstig und auch die Verwaltung wenigstens zeitweilig zweckentsprechend. Es wurden Repertorien angelegt und von Zeit zu Zeit ergänzt, aber der Umstand allein, daß bei solchen Naehtragungen auch zahlreiche Stücke aus viel älterer Zeit, die schon bei der ersten Ver*■) Regierung I, 313.