Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen

Das Salzburger Archivwesen. 229 in welchem er in treffender Weise den Wert der Archive überhaupt und der Zentralregistratur im besonderen darlegte. Diese sei ein Staats­archiv und verdiene also die gleiche Fürsorge, die der Staat anderen Archiven, wie denen in den italienischen Provinzen, angedeihen lasse. Daher sei in Salzburg ein Archivar, ein Registrant und ein Amtsdiener definitiv anzustellen. Doch auch diese Bemühungen fruchteten nichts. Bei den obersten Stellen hatte sich — wahrscheinlich unter Einwirkung des Namens »Zentralregistratur« — die Ansicht festgesetzt, diese sei anderen Re­gistraturen gleichzuhalten und daher mit der des Kreisamtes zu ver­einigen, »damit der Staatsschatz einmal der nicht unbedeutenden Kosten (958 fl.!) enthoben werde«. Das Jahr 1848 schnitt weitere Verhand­lungen über diesen Punkt ab. Man wollte der in Salzburg zu errichten­den Statthalterei nicht vorgreifen und ließ also das Provisorium weiter bestehen. Die Ordnungsarbeiten schritten nur langsam vorwärts, hauptsächlich vom Diurnisten Braun und seit 1840 von dessen Nachfolger Christian Abel besorgt. Schönauer wurde fast ganz vom kurrenten Dienst in An­spruch genommen. Sobald er sich eingearbeitet hatte und imstande war, aus den verschiedenen Registraturen die Akten herauszusuchen, welche zur Lösung der verwickeltsten Fragen dienlich waren, wurde die Zentral­registratur mit Anfragen von den verschiedenen Behörden überhäuft. Die zahlreichen und teilweise auch umfangreichen Gutachten zeugen von seiner staunenswerten Arbeitskraft. Doch auch die räumlichen Verhältnisse und Übertragungen der Registraturen hinderten die Arbeit; sie waren sozusagen auf steter Wander­schaft. Im Jahre 1828 wurden zwar die Räume des Kameralzahlamtes (acht Zimmer im ersten Stock des Kaitraktes) für die Zentralregistratur hergerichtet, aber ein großer Teil der Akten konnte dort nicht unter­gebracht werden und mußte zerstreut in allen Stockwerken des Neubaues und auch außerhalb desselben liegen bleiben. Kaum war in den erst­genannten Räumen die Ordnung halbwegs hergestellt (1833), mußten drei derselben an das Hypothekenamt abgetreten werden (1836). Dies gab den Anstoß, daß die anschließenden Räume im Südtrakte (die heute vom Telegraphenamt besetzt sind) für die Zentralregistratur adaptiert wurden (1845). Nun konnte endlich die Konzentrierung der verschiedenen Registraturen durchgeführt werden. Außer den früher genannten wurden die domkapitlische Registratur, der Lehenhof und die »Wiener Akten« hier vereinigt. Sie füllten außer dem Südtrakt das Eckzimmer, das ein­stens das Geheime Archiv bewahrt hatte, einen anstoßenden Raum im Westtrakte und ein großes Gewölbe zu ebener Erde (unter dem Eck­zimmer), wo die Rechnungsretardaten untergebracht wurden. Mitteilungen des k. k. Archivrates. II. 16

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