Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)
Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen
Das Salzburger Arehivwesen. 11 Göttingen zu dem berühmten Rechtslehrer und Historiker Putter und auf kurze Zeit zum Reichskammergericht nach Wetzlar geschickt hatte, 1756 zum Geheimen Archivar mit 240 Gulden Gehalt. Leider blieb man auch damals in der Halbheit stecken, indem Kleimayrn durch seine baldige Ernennung zum wirklichen Hofrat (1757) und zum Hofbibliothekar (1758) der archivalischen Arbeit ganz entzogen wurde. Sein Antrag auf Neuorganisierung des Archivdienstes blieb ohne Resolution. Da er unter diesen Umständen auf eine durchgreifende Neuordnung desselben verzichten mußte, war er bemüht, die alte Ordnung wieder herzustellen. Bei der Sichtung fand er einen Abgang von 70 der besten Stücke, die meistens das Kamerale betrafen. Wegen Schonung der Originale wollte er Kopien herstellen lassen. Zu diesem Zweck wurde zwar ein eigener Schreiber angestellt, der aber seiner Bestimmung bald entzogen und zu anderen Arbeiten in der Hofkanzlei verwendet wurde. Die Stellung als Archivar kam Kleimayrn in seiner Eigenschaft als Hofrat sehr zu statten, indem er die Schätze des Archivs für die Gutachten über historische Rechtsfragen, die er in letzterer Eigenschaft abzugeben hatte, ungehindert benützen konnte. Diesem Umstande verdanken wir die zwei heute noch hochgeschätzten Werke, die »Unpartheyisehe Abhandlung von dem Staate des hohen Erzstiftes...« (gedruckt 1770) und »Die Nachrichten vom Zustande der Gegenden und Stadt Juvavia« 1782, in denen Kleimayrn seine gelegentlichen historischen Deduktionen zu einer Art salzburgischen Verfassungsgeschichte ausbaute. Höchst nachteilig für das Archiv war dessen Übertragung aus dem Neubau in die fürsterzbischöfliche Residenz, die bald (1773) nach dem Regierungsantritte des Erzbischofes Hieronymus erfolgte. Hier wurde es neben der Geheimen Hofkanzlei in zwar feuersicheren, aber zu engen Räumen untergebracht und mit der Registratur zusammengedrängt. Auch in der Aufsicht trat im nächsten Jahr (1774) ein Wechsel ein, indem an Kleimayrns Stelle, der inzwischen (1772, 31. Juli) Hofratsdirektor geworden war, Hofrat Joh. A. v. Ziilerberg trat. Dieser erhielt zwar den Auftrag, einen Plan für eine bessere Einrichtung des Geheimen Archivs dem neuernannten Hofkanzler Franz Anton v. Kürfinger vorzulegen, konnte ihm aber wegen Überhäufung mit anderen Geschäften — er war Referent im Hofrate und im Verhinderungsfälle des Hofratsdirektors auch Dirigens — nicht nachkommen und auch sonst dem Archiv nicht die nötige Obsorge widmen; wenigstens geschieht weder in den Archivberichten, noch sonstwo eine Erwähnung von seiner Betätigung auf diesem Gebiete. Die Besorgung des Archivs, das damals besonders wegen des Steuerprozesses zwischen dem Landesfürsten und dem Domkapitel häufig benützt werden mußte, wurde den Geheimen Kanzlisten übertragen. Mochte auch die Versiertheit des damaligen Ge-