Mitteilungen des K. K. Archivrates 1. (Wien, 1914)
Neuorganisationen im österreichischen Archivwesen
2 Neuorganisationen im österreichischen Archivwesen. Sitzung des Archivrates am 29. März 1911 wurde auf Grund eines von Professor Redlich erstatteten Referates der prinzipielle Beschluß gefaßt, daß der Wirkungskreis des Archivrates auch auf die niehtstaatlichen Archivalien und Schriftdenkmale ausgedehnt und die Agenden der Archivsektion der Zentralkommission übernommen werden sollen. Ein Subkomitee wurde mit der Ausarbeitung eines Entwurfes für ein neues Statut des Archivrates und der nötigen Instruktionen beauftragt, und auf der Basis der Beratungen, bei denen auch der damalige Sektionschef Freiherr v. Fries und Ministerialrat Dr. R. v. Mündel mitwirkten, ward sodann in der Sitzung des Archivrates am 12. Juni 1911 der Entwurf des Statuts und der Instruktionen beschlossen. Inzwischen war die Angelegenheit der Reorganisation der Zentralkommission vorwärts geschritten und im August 1911 wurde das neue Statut der Zentralkommission für Denkmalpflege publiziert. Die neue Zentralkommission besitzt keine Archivsektion mehr. Nach längeren Verhandlungen mit den anderen interessierten Ministerien erfolgte mit allerhöchster Entschließung vom 25. Mai 1912 die Genehmigung des neuen Statutes des k. k. Archivrates. Auf Grund desselben wurde nunmehr in der Sitzung des Archivrates am 5. Juli 1912 der fünfgliedrige Geschäftsausschuß gewählt, es wurde die Instruktion für diesen sowie für die Konservatoren und Korrespondenten des Archivrates endgültig beschlossen. Der Geschäftsausschuß konstituierte sich und hielt am 12. Juli 1912 seine erste Sitzung. So ist nun an die Stelle der früheren, bis zu gewissem Grade konkurrierenden Organe des Archivschutzes, Zentralkommission und Arehiv- rat, der neuorganisierte Archivrat getreten. Die Grundgedanken, welche bei dieser Umgestaltung maßgebend waren, lassen sieh folgendermaßen kurz'kennzeichnen. Der Archivrat wird durch die Bildung eines ständigen Geschäftsausschusses aus seiner Mitte, durch die Beigabe eines mit fachmännischen Kräften besetzten Bureaus, durch die Zuwendung einer jährlichen Dotation zu einer Stelle, welche, mit fachlicher Kompetenz und mit Mitteln ausgestattet, ein tätiges und wirksames Organ für Archivschutz und Archivpflege zu werden bestimmt und geeignet ist. Der Archivrat bleibt nach wie vor der Beirat der Regierung in allen die staatlichen Archive berührenden Angelegenheiten, er ist jetzt aber auch die Stelle für allseitige Pflege der Archivalien und anderen Schriftdenkmale im Besitze von nichtstaatlichen Behörden, Korporationen und Anstalten sowie von Privaten. Die Einrichtung der Konservatoren und Korrespondenten wird auch auf den Archivrat übertragen. Die Konservatoren des Archivrates werden auf Vorschlag des Geschäftsausschusses vom Ministerium des Innern ernannt, die Korrespondenten durch den Archivrat selbst. Ähnlich wie früher die III. Sektion der Zentralkommission »Mitteilungen* herausgab, werden nunmehr »Mitteilungen des k. k. Archiv-