Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Dritte Folge, 1914)

Major Paldus: Zwischen Elbe und Riesengebirge. Die Kämpfe der 2. leichten Division in Böhmen 1813

60 Faidus. mögliche Unterstützung zu gewähren, übrigens wurde ihm nahegelegt, sich des Gebietes von Friedland, wenn es, wie vorauszusehen, nur schwach besetzt sei, im Laufe des 17. zu bemächtigen. Aber auch für den Fall, daß die optimistische Annahme sich nicht bewahrheiten und am 17. der Angriff der gegnerischen Hauptkraft gegen Görlitz erfolgen sollte, traf Napoleon Maßnahmen. Der Marschall Victor wurde mit dem Gros des 2. Korps am 3 7. in den Raum zwischen Görlitz und Ostritz beordert und angewiesen, sich zur Verstärkung der Polen Poniatowskis auf dem Eckartsberg bereitzu­halten. Das Gros des 1. Kavalleriekorps hatte sich östlich Görlitz an den nach Bunzlau und Löwenberg führenden Straßen aufzustellen und mit Mortier in Lauban Verbindung zu halten. Die Infanteriedivision der alten Garde und zwei Gardekavalleriedivisionen hielt Napoleon vorläufig noch immer im Raum um Bautzen zurück. Die Absperrung der böhmischen Grenze wurde dadurch vervollständigt, daß der Marschall Macdonald, der das südliche Flügelkorps der Boberarmee befehligte, angewiesen wurde, Friedeberg und Liebenthal besetzt zu halten, also den Grenzabschnitt bis zum Riesengebirge zu beobachten, während das 5. Kavalleriekorps nach Neustadt zu gelangen und die Grenzbewachung von der Elbe bis zur Straße Rumburg— Bautzen durchzuführen hatte1). Napoleon hoffte zuversichtlich, schon am 17. im Besitz aller über die Linie Schandau—Zittau vorspringenden Teile Böhmens zu sein, weshalb Berthier den Auftrag er­hielt, einen Ingenieurgeographen bereitzuhalten, der einen guten Abschnitt zur Verteidigung der Verbindung mit der Elbe ausmitteln sollte. Nach Besitznahme von Friedland war die Rekognoszierung bis zum Riesengebirge auszudehnen2). Der Vormittag des 17. August verstrich, ohne daß es an der böhmischen Grenze zu Feindseligkeiten kam. Es scheint aber, daß einige Kosaken bis in die Gegend von Rumburg x) Correspondance, XXYI, Nr. 20.384, 20.385. 20.387 bis 20.390. 8) Ebenda, Nr. 20.388.

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