Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 6. (Dritte Folge, 1909)
Major Czeike: Die Cernierung und Erstürmung Wiens im Oktober 1848
Cernierung und Erstürmung Wiens 18á8. 419 VI. Proklamation1). In Verfolg des von mir in meiner ersten Proklamation vom 20. d. M. verkündeten Belagerungszustandes und Standrechtes für die Stadt Wien, die Vorstädte und die nächste Umgebung, habe ich befunden, als fernere Bedingungen zu stellen: 1. Die Stadt Wien, deren Vorstädte und die nächsten Umgebungen haben 4S Stunden nach Erhalt dieser Proklamation ihre Unterwerfung auszusprechen und legions- und kompagnie weise die Waffen an einem zu bestimmenden Ort an eine Kommission abzuliefern, sowie alle nicht in der Nationalgarde eingereihten Individuen zu entwaffnen, mit Bezeichnung der Waffen, welche Privateigentum sind. 2. Alle bewaffneten Korps und die Studentenlegion werden aufgelöst, die Aula gesperrt, die Vorsteher der akademischen Legion und 12 Studenten als Geiseln gestellt. 3. Mehrere von mir noch zu bestimmende Individuen sind auszuliefern. 4. Auf die Dauer des Belagerungszustandes sind alle Zeitungsblätter zu suspendieren, mit Ausnahme der „Wiener Zeitung”, welche sich bloß auf offizielle Mitteilungen zu beschränken hat. 5. Alle Ausländer in der Residenz sind mit legalen Nachweisungen der Ursache ihres Aufenthaltes namhaft zu machen, die Paßlosen zur alsogleichen Ausweisung anzuzeigen. 6. Alle Klubs bleiben während des Belagerungszustandes aufgehoben und geschlossen. 7. Ein jeder der sich: a) obigen Maßregeln, entweder durch eigene Tat oder durch aufwieglerische Versuche bei andern, widersetzt; wer b) des Aufruhrs oder der Teilnahme an demselben überwiesen oder c) mit Waffen in der Hand ergriffen wird, verfällt der standrechtlichen Behandlung. Die Erfüllung dieser Bedingungen hat 48 Stunden nach Veröffentlichung dieser Proklamation einzutreten, widrigenfalls ich mich gezwungen sehen werde, die allerenergischesten Maßregeln zu ergreifen, um die Stadt zur Unterwerfung zu zwingen. Hauptquartier Hetzendorf, am 23. Oktober 1848. Fürst Windisch-Graetz m. p. k. k. Feldmarschall. *) K. A., Handschriftliche Elaborate, Beilage H. 27*