Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 6. (Dritte Folge, 1909)

Briefe des Feldzeugmeisters Paul Freiherrn Kray de Krajova et Topolya an seinen Bruder Alexander von Kray. Mitgeteilt und zu einer Lebensschilderung erweitert von Hauptmann Dr. Just - I. Abschnitt. Erziehung und militärische Laufbahn Krays bis zu seiner Anstellung in den Niederlanden 1793

28 J u s t. ihm doch gut und kommod gemacht worden sein, damit er es nicht gleich aus wachse. Tuch und Zugehör müssen zu fein genommen worden sein, weil für ein so kleines Kleidel 34 fl. 18 kr. doch zu viel erscheint. Mir ist es leid, daß Du bis auf die Vakanzen nicht einrückest. Der arme Narr hätte dann auf einige Tage Luft verändern können. Wenn Du es vor gut haltest, so könnte ihn auf ein paar Wochen der Herr Oberleutnant Paliot zu sich nach Eperies nehmen; ich weiß, daß er bei ihm gut versorgt wäre. Haltest Du es aber nicht vor gut, so muß er schon in Szeben verbleiben. So geht’s, wenn man entfernt von seinen Kindern ist; da muß man alles Fremden überlassen. Mit meiner Ablösung geht es auch langsam her. Ich glaube, wir sind beide zu Bauernsekaturen prädestiniert. Ver­möge letzter Generalkommandoverordnung dürfte ich kaum mit Ende Oktober von hier befreit werden, denn es sind Ende vorigen Monats 32 sentenzionierte Tumultuantenarrestanten aus der Festung Karlsburg entwichen, welche neuerdings das Land und Adel sehr alarmierten. Ich habe hievon nur einen ein­fangen lassen können, weil ich an Militär gar zu schwach bin und die Bauern hiebei nicht mitwirken. Ich habe ihnen also allerorten Vertraute nachgeschickt, sie zahm zu machen. Drei haben sich vor einigen Tagen hier bei mir selbst freiwillig gestellt und um Gnade gebeten, wozu mir auch das Generalkom­mando die beste Hoffnung für sie bietet. Es haben abermalen ihrer sechs sich ansagen lassen, welche auch wirklich diesen Augenblick angekommen sind, welches das Generalkommando sehr beruhigt, weil diese Flüchtlinge wenigstens sich bisher ruhig halten und, ohne sich zu Räuberbanden zu schlagen, in Kammern verborgen halten. Das Generalkommando hat mir wegen dieser meiner erzielten Sicherheit eine sehr gnädige Verordnung mit letzter Post zugesendet und was der Hof­kriegsrat mit Ende vorigen Monates auf Sr. Majestät ausdrück­lichen Befehl mir reskribieren ließ, kannst Du aus hier anliegender Abschrift ersehen J). Diese Verordnung freut mich ebensosehr als mein Avancement. ') Generalkommandoverordnung, dto. Hermannstadt, 29. Juli 1785. Zu Folge Hofkriegsrätlichen Intimats vom 18. dieses wird das Generalkommando angewiesen, dem H. Obristen in Sr. Majestät Namen

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