Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Dritte Folge, 1907)
Major Ludwig Eberle: Die Mission des Obersten Steigentesch nach Königsberg im Jahre 1809
350 E b e r 1 e. besetzten Festungen durch Überfall oder „Verräterei” zu nehmen und, falls dies nicht gelänge, bei der weiteren Vorrückung nur ein fliegendes Detachement zur Beobachtung und Bedrohung bald der einen, bald der anderen dieser Festungen zurückzulassen, um die Verbindung der Garnisonen oder deren Vereinigung zu verhindern. Das Detail der Ausführung der verschiedenen Operationen müßte den einzelnen Kommandanten überlassen werden; die selbständig im Reiche operierende Armee wäre mit Rücksicht auf den allgemeinen Operationsplan auch an den Generalissimus zu weisen, „indem der glückliche Erfolg unumgänglich eine Achse erfordert, um die sieh in übereinstimmender Richtung alle Operationen drehen”. Sobald Napoleon zum Rückzug genötigt und die polnische Insurrektion niedergeworfen sei, könnte die gesamte preußische Armee eine selbständige Gruppe bilden; beide Armeen hätten jedoch im Einverständnis zu operieren, hiezu sich wechselweise einige höhere Offiziere zuzuteilen und durch eine förmliche Übereinkunft sich zu verpflichten, nicht einseitig Frieden zu schließen. Die erste Bedingung sei jedoch die schnellste Versammlung und Vorrückung der preußischen Truppen in den angegebenen Richtungen. Der Entwurf schließt: „Die übrigen Gegenstände „greifen in das Feld der Diplomatie, wobei man nur „bemerken zu müssen glaubt, daß zur Vermeidung alles „Mißtrauens und der Eifersucht einer so lange in feindlichen „Verhältnissen mit Österreich gestandenen und durch eine „falsche Politik influierten Macht über die Vorteile, welche „man bei glücklichen Fortschritten unserer Waffen ihr zu- ,,sichert, den liberalsten Gesinnungen zu folgen wäre.” Weiter übersandte der Generalissimus dem Grafen Stadion den Entwurf1) für eine Konvention mit dem Herzogtum Warschau, welche nach der mit „allen disponiblen Kräften” anzustrebenden Gefangennahme des Dombrowskischen Korps mit der Warschauer Regierung abzuschließen sei. In dieser Konvention sollte dem Herzogtum die Nationalexistenz VI, VI, 4.) *) Markgraf-Neusiedl, 1. Juni. (K. A., Militärfeldakten a 1809,