Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Dritte Folge, 1906)

Hauptmann Just: Das Herzogtum Warschau von seinen Anfängen bis zum Kampf mit Österreich 1809

58 Just. diesem Staate; die Rücksicht auf den neuen Besitz trug überdies wesentlich dazu bei, Sachsen an dem Bunde mit Frankreich unerschütterlich festhalten und dadurch in Deutschland immer mehr an Einfluß verlieren zu lassen. Das Herzogtum Warschau brachte also seinem Herrscher keinen Gewinn. Es war in Wirklichkeit eine schwere Last; die Dornenkrone Polens drückte in veränderter Gestalt nicht minder schwer wie früher. Ein weiser Entschluß des Königs hatte Verwaltung und Finanzwesen seiner beiden Staaten völlig von­einander getrennt. Obgleich selbst Talleyrand den zu seiner Zeit für einen aufmerksamen Lauscher wohl bedenklich klingenden Rat erteilt hatte, keine Geldopfer für Polen zu bringen, die wahrscheinlich für Sachsen verloren sein würden, schoß König Friedrich August doch dem War­schauer Staatsschatz nach und nach bei 30 Millionen polnische Gulden1), endlich selbst aus sächsischen Kassen 2 Vg Millionen Gulden vor * 2). Selbst den Polen bereitete der Tilsiter Friedensvertrag' eine bittere Enttäuschung, die auch in der zeitgenössischenMemoiren- literatur, wie in älteren Geschichtswerken scharfen, ja oft gehässigen Ausdruck gefunden hat3). Utopistische Staatsideen hatte Kapoleon mit der Schaffung des Herzogtums allerdings nicht verwirklicht, aber diePolendemZustandpolitischer Apathie, die sich allmählich der Gemüter bemächtigt hatte 4), entrissen. Der neue Herzog entstammte dem Blute ihrer einstigen Könige und erleichterte der Kation hiedurch die Unterwerfung unter einem ausländischen Herrscher. Der Schein voller Selbständig­keit wurde umsomehr erweckt, als schon die geographische Lage es hinderte, das Herzogtum als sächsische Provinz zu betrachten. Da als Dienst- und Armeesprache die polnische galt, so war auch dem Kationalgefühl keinerlei Schranke gesetzt worden. *) = 60 Heller. 2) Flathe, III, 15. 3) Dies gibt auch die neuere polnische Literatur zu. Vergl. ßembowski, 577, 585, welcher in objektiver Weise derer Erwähnung tut, die in der Verfassung des Herzogtums eine gewaltige Errungen­schaft für Polen erblickten. 4) Skarbek.

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