Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Organisation und Entwicklung des Feld-Zeugamtes 1772-1850

256 wurden vielmehr bei den hinter der Armee mitgeführten Munitions-Fuhrwerken (Armee-Munitions-Beserve) eingetheilt. Die Adjustierung der Feld-Zeugamts-Personen glich im allgemeinen jener der Garnisons-Artillerie. Nach den Bestimmungen des Jahres 1772 hatten die Munitionäre, der Brückenmeister und der Obermeister goldbordierte Hüte, die Untermeister und Handlanger-Corporale solche mit schmälerer Goldborte, Gesellen und Handlanger unbordierte. Die Unterschiede bezüglich der Stoff­gattungen galten wie anderwärts. Auf Prima plana hatten jene Personen An­spruch, welche durch die breite Goldborte am Hute ausgezeichnet waren. Braune Caputröcke, lederne Handschuhe, Mantelsäcke, Porte-épée, Säbel mit Bügel, vergoldete Kuppelschnalle kamen nur den Munitionären und Brücken­meistern zu. Dieselben trugen auch gleich den Obermeistern Stiefelstulpen. Die Obermeister und alle von diesen abwärts hatten kalbfellene Tornister und ordinäre Kupp eischnalle. Ober-, Untermeister und Handlanger-Corporale zeichneten sich durch die Bügel an den Säbeln aus. Der Obermeister hatte ein Porte-épée aus Kameel- haar, die Untermeister und Handlanger-Corporale ein solches aus Wolle. Die gemeine Mannschaft erhielt Säbel-Handriemen. Den Stock trugen Ober- und Untermeister, dann die Handlanger-Corporale. Flinten und Bestecke hatte die Zeugs-Artillerie nicht. Alle Personen des Feld-Zeugamtes kennzeichnete das „Z” auf den Knöpfen des ßöckels, Leibeis und Hutes. Die Professionisten waren mit Schurzfellen oder Vortüchern versehen. 1798 wurde an der obigen Adjustierung wenig geändert. Es erhielten: die Officiere eine andere Form der Knöpfe, die Munitionäre und Obermeister lange Hosen, wie die Cavallerie, und Dragonerstiefel. Das schon 1784 mit Hofkriegsraths-Verordnung vom 8. Mai den Obermeistern und Munitionären ertheilte Eecht, sich Kleider und Eüstung selbst anzuschaff'en, wurde für weiterhin bestätigt1). Die Adjustierungs-Vorschrift von 1811 berührte das Feld-Zeugamt nicht. Jene vom Jahre 1828 bestimmte, dass, den bisherigen Anordnungen entsprechend, die Munitionäre den Feuerwerkern des Bombardier-Corps, die Brücken- und Obermeister den Feldwebeln der Artillerie, die Untermeister und Handlanger-Corporale den Corporalen derselben gleich adjustiert zu sein haben und sich von diesen nur durch die Knopfbezeichnung unterscheiden sollten. Die Gesellen- und Handlanger-Gemeinen erhielten die Adjustierung der Unter-Kanoniere, doch fehlte die messingene Schlinge und der Federbusch am Hute, dann der Luntenstock. Die Fourierschützen hatten die Infanterie-Adjustierung, die Privat­diener jene der gemeinen Handlanger, doch ohne Säbel. Schlosser, Wagner, Zimmerleute trugen das Schurzfell wie der Re­giments-Zimmermann, Schmiede ein solches von lohgarem Oberleder, Binder aus Sämischleder, Drechsler, Sattler, Eiemer aus grünem Rasp, Tischler aus dunkelblauer Leinwand. Die Officiers-Adjustierung von 1838 war jener der Regimenter gleich und unterschied sich ebenfalls nur durch die Bezeichnung der Knöpfe. Die Adjustierungs-Vorschrift vom Jahre 1840 zeigt gegen jene von 1828 keine Neuerung, doch ist zu bemerken, dass die Munitionäre, welche die Adjustierung des Feuerwerkers trugen, keine Bombe am Hute hatten. Mit Allerhöchster Entschliessung vom 4. November 18502) erhielten alle Professionisten mohrengraue Waffenröcke, Pantalons mit dunkelblauer Egalisierung und Passepoilierung, Hüte a la Corse nach Art der Invaliden, graumelierte Mäntel von Infanterie-Schnitt und Halbstiefel, ferner die Meister, Gesellen und Handlanger den Infanterie-Unterofficiers-Säbel. ‘) K. A., H. K. E. 1784, E. 6213. 2, A. V. Bl. Nr. 25.

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