Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation
71 Auf' Maulthieren wurden auch die Feld-Kapelle und der ärztliche Instrumentenkasten verladen. Für andere Bagage hatte das Regiment einen Bagagewagen. Der Stand der Regimenter sollte in Krieg und Frieden der gleiche sein. Der Stab des 1. Regiments kam nach Budweis, jener des 2. nach Sobieslau (später Wien), der des 3. nach Neuhaus (später Olmütz). Was die Benennung' der Chargen anbelangt, so wurde schon 1762 der Ober-Stückhauptmann Major genannt, nun erhielt der Stückhauptmann die Bezeichnung Hauptmann. Die Stückjunker wurden als Oberlieutenants, die Alt-Feuerwerker als Unterlieutenants, die Jung-Feuerwerker als Bombardiere, die Büchsenmeister als Kanoniere bezeichnet. Die Charge der Feuerwerker wurde ganz aufgelassen, dafür jene desFeld- webels eingeführt. Dieser war entgegen den Bombardieren, die für den Artilleriedienst bestimmt waren, für die Erhaltung und Ueberwachung der Disciplin bestimmt. Ueber das Rangs-Verhältnis der Artillerie-Chargen zu jenen bei der Armee, wurde folgende Bestimmung1) erlassen: Die Charge der Officiere ist der gleichen Charge bei den übrigen Truppen äquiparierend, die Bombardiere und Feldwebel bei der Artillerie stehen im Range eines Feldwebels bei der Armee, die Ober-Kanonier-Corporale im Führersrange, die Unter-Kanonier- Corporale im Corporalsrange, Fourierschützen, Spielieute, Zimmerleute, Kanoniere und Unter-Kanoniere im Range eines Gemeinen. Bezüglich der Stellung des General-Artillerie-Directors ist bei dieser Organisation noch zu bemerken, dass es der Bewilligung desselben bedurfte, wenn ein Rechnungsführer, ein Unterarzt oder ein Fourier entlassen werden sollte, dass er aber dem Genera], der als Inhaber des Regiments fungierte, auch das Avancement der Unterofficiere und Kanoniere überlassen konnte, der es wieder in dringenden Fällen dem Regiments-Commandanten cedierte. Die Regimenter durften sich in allen Angelegenheiten, welche die Befugnisse des General-Artillerie-Directors betrafen, direct an diesen wenden, in anderen waren sie durch das Haupt-Zeugamt dem Hofkriegsrath unterstellt. Der General-Artillerie-Director war im Unterschiede zur früheren Zeit nicht mehr vom Hofkriegsrathe unabhängig, sondern demselben untergeben* 2 3). Die in der eingangs geschilderten Organisation der neuen Regimenter angeführten Daten erlitten im Laufe der Jahre verschiedene Veränderungen, die meist durch den Zwang der Feldzüge erpresst, dann auch im Frieden weiter bestehen blieben. Im Jahre 1779 wurde die Anzahl der Corporate im Regimente um 46, jene der Kanoniere um 624 vermehrt und nach erfolgtem Friedensschluss 1780 eine weitere Erhöhung des Kanonier-Standes durchgeführt, so dass nun jede Compagnie 96 Kanoniere und 46 Unter-Kanoniere zählte8). Ferner wurde in diesem Jahre die Zuweisung von 8 Cadetten zu jedem Regimente angeordnet, wozu in erster Linie Wiener-Neustädter Zöglinge, dann erst k. k. ordinäre Cadetten der Infanterie-Regimenter zu verwenden waren4). Zu erwähnen ist, obwohl es mit der Organisation in keinem Bezug steht, dass um diese Zeit (1778) die Cavallerie-Geschütze eingeführt wurden, ebenso das Schleppseil und die Munitions-Magazine an den Protzen normiert erscheinen. 1779 werden als Garnisonsorte der drei Regimenter Wien, Prag und Olmütz bestimmt. Im Jahre 1783 wurden die Cadetten zum Stabe transferiert5) und fand eine neuerliche Vermehrung des Standes der Compagnien um 2 Ober-Feuerwerker und 9 Bombardiere, dann 2 Corporale, 4 Ober- und 3 Unter-Kanoniere x) EL. A., H. EL. E. 1772, 6-174. 2) K. A., Militär-Hof-Commissions-Acten 1792—1796, C. A. Nr. 32. 3) K. A., H. K. R., Verordnung vom 7. Mai 1779. Die auffallende Erscheinung, dass so kurze Zeit nach der Organisation, deren Stände für Krieg und Frieden bestimmt waren, Erhöhungen des Standes eintreten mussten, erklärt sich daraus, dass der Voranschlag 1772 auf 666 Geschütze gemacht wurde, nun aber 1778—1780 im ganzen 1060 Geschütze zur Verwendung kamen. *) K. A., H. K. R. 1783, 16—680. 5) EL. A., Hof-Commission 1795—1796.