Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Organisation und Entwicklung des Feld-Zeugamtes 1772-1850
Die Munitionäre wurden zum Personal- und Yerpflegsdienste verwendet und entsprachen in ihren Dienstbestimmungen den Feldwebeln. Alle Posten- und Abtheilungs-Commandanten waren dem Feld-Zeugamts- Commando zu Wien in der Weise wie die detachierten Compagnie-Comman- danten dem Regiments-Commandanten unterstellt. Die Verrechnung der Artillerie-Zeugs-Vorräthe geschah unmittelbar an die Hof-Kriegsbuchhaltung; nur die Unter-Abtheilungs-Commandanten legten ihre Rechnungen dem Vorgesetzten Posten-Commando vor. Bezüglich der Inhaberrechte, der Manipulation, Oekonomie und der inneren Verwaltung im Artillerie-Zeugswesen war der Commandant des Feld-Zeugamtes an den Ge- neral-Artillerie-Director gewiesen, in sonstigen ökonomischen und Dienstes- Angelegenheiten aber gleich den Posten-Commandanten an den Artillerie- Brigadier, respective das Militär-Festungs- und General-Commando1). Ueber die Thätigkeit und den Wirkungskreis des Feld-Zeugamtes galten 1850 folgende Bestimmungen, die sich grösstentheils mit den eingangs angeführten decken. Das Feld-Zeugamt hatte die Verwaltung und Verrechnung aller in den Depotplätzen der Monarchie vertheilten Feld-Artillerie-Vorräthe zu besorgen, alles, was die Truppen an Munition etc. benöthigten, auszugeben und meist auch die zugewiesenen Gebäude zu administrieren. Seine Thätigkeit bezüglich des Artillerie-Materials erstreckte sich auf Conservierung und Erhaltung, umfasste also theilweise die Anschaffung, dann die Nacherzeugung und die Reparatur des Schadhaften und zu gründe Gegangenen, selten die Neuerzeugung. Jene Gegenstände, welche das Feld- Zeugamt zur Durchführung seiner Bestimmung benöthigte und nicht selbst erzeugte, also Geschützrohre,Batterie-Geschütz-Montierungen,Pulver, Salpeter etc., hatte es von der zur Erzeugung berufenen Garnisons- Artillerie anzusprechen. Es war aber für die Kriegsbrauchbarkeit der Artillerie-Bedürfnisse an Geschützen und Fuhrwerken, sowie für deren Vollzähligkeit verantwortlich. Das Feld-Zeugamt hatte daher auch die vorgeschriebene Ausrüstung zusammenzustellen, die Munition für alle Truppen auszugeben. Ueber die Ein- theilung und den Thätigkeits-Bereich desselben im Kriege ist speciell zu bemerken: Jeder Armeekörper, welchem eine Artillerie-Reserve beigegeben war, erhielt auch ein Detachement des Feld-Zeugamtes. Dasselbe wurde je nach der Stärke der Artillerie-Reserve in Unter-Abtheilungen getheilt. So standen beispielsweise 1792 bei der vorder-österreichischen Artillerie-Reserve 4 Abtheilungen. Wurde ein Theil des betreffenden Armeekörpers für besondere Zwecke oder Operationen ausgeschieden, also mit einem Theil der vorhandenen Reserve ausgestattet, so musste er begreiflicherweise auch einen Theil des Feld-Zeugamts-Detachements erhalten. Hiedurch war die Zahl der für die einzelnen Stadien des Feldzuges aufgestellten Detachements eine stets wechselnde. Belagerungs-Parks und Feld-Depots wurden gleichfalls mit Feld-Zeugamts-Detachements versehen. Die Stärke eines „mobilen” Feld-Zeugamts- Detachements und seine Zusammensetzung war von jener der Reserve abhängig. Stets sollte bei jedem selbständigen Armeekörper wenigstens ein Offlcier als Detachements-Commandant eingetheilt sein. Bei kleineren detachierten Truppenkörpern führte vorübergehend auch ein Ober- oder Unter-Zeugwart, ja sogar ein Munitionär den Befehl über das Feld-Zeugamts-Personal. 1809 wurden für die meisten Corps Subaltern-Officiere als Comman- danten bestimmt, nur für das 6. und 9. Corps je 1 Hauptmann. Der bei letzterem eingetheilte hatte auch die Oberaufsicht über das Personal des 8. Corps, jener beim ersteren die über das 1„ 2., 3., 4., 5. und Reserve-Corps. Die Vertheilung der Ober- und Unter-Zeugwarte war derart angeordnet, dass wenigstens eine der beiden Chargen bei jedem Corps vertreten war2). Die 1809 neu errichteten Unterstützungs-Reserven und die Armee- Geschütz-Reserve führten keine Feld-Zeugamts-Personen im Stande. Dieselben *) *) Auch bezüglich des ausübenden Artilleriedienstes unterstanden die Posten dem Artillerie-Brigadier. 2) K. A., H. K. B. 1809, K. 12, 15-25.