Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Organisation und Entwicklung des Feld-Zeugamtes 1772-1850

247 Auch der zu jener Zeit mit 259 Köpfen fixierte Kriegs-Stand erwies sich hald als ungenügend. Derselbe war nach dem 1770 verfassten Feld- Aufsatz für die gesammte Kriegsmacht unter Bücksichtnahme auf die im siebenjährigen Kriege gemachten Erfahrungen bestimmt worden *), reichte daher für den Feldzug 1778, wo eine grössere als die vorbedachte Anzahl von Geschützen und Fuhrwerken aufgeboten wurde, nicht aus. Infolgedessen wurde das Personal des Feld-Zeugamtes für den Feldzug 1778 um 1 Unter-Zeugwart und 4 Munitionäre vermehrt2) und als auch diese Vermehrung nicht genügte, für das Feldzugsjahr 1779 vom Feld-Artillerie-Director FML. Baron ßouvroy eine weitere Vermehrung nebst einer Neueintheilung des Feld-Zeugamtes gefordert. Die Neueintheilung gieng dahin, das Feld-Zeugamt in einen Stab und 2 Compagnien zu gliedern. Die Officiere sollten nicht mehr von den Begimentern commandiert, sondern beim Feld-Zeugamt eingetheilt werden. Nebst der bereits 1778 verfügten Vermehrung wurde gefordert: Eine grössere Zahl von Zimmerleuten, da die im Stande der Artillerie-fiegimenter befindlichen aufgelassen worden waren; dann die Systemisierung 1 Adju­tanten, 1 zweiten Brückenmeisters und 1 Ober-Chirurgen, ferner für jede der zwei aufzustellenden Compagnien je 1 Hauptmann, 1 Ober-, 2 Unterlieute­nants 3), endlich eine Vermehrung der Wagnermeister, Schmiedmeister, Handlanger-Corporale und Handlanger. Durch diese Vermehrung sollte der Stab des Feld-Zeugamtes auf 57, die Compagnien zusammen auf 383 Köpfe gebracht werden4). Der Kaiser genehmigte diese Vorschläge nur für den Fall, als der Krieg fortgesetzt werden sollte. Durch den bald darauf erfolgten Friedens­schluss unterblieb die geplante Standes-Erhöhung6) und der 1772 normierte Friedens-Stand behielt wieder Giltigkeit. Das Bestreben des Kaisers, die Streitkräfte für den Ausbruch eines Krieges möglichst rasch bereitzustellen und deren Mobilisierung schon im Frieden vorzubereiten, forderte auch eine zweckmässige Vertheilung des Artillerie-Materials, besonders in jenen Ländern, welche dem Angriffe eines ebenbürtigen und raschen Gegners am meisten ausgesetzt waren, also die nördlichen Provinzen, nämlich Böhmen und Mähren. In Schlesien mangelte es einerseits an entsprechenden Depositorien für die Ansammlung des Materials, andererseits waren zu dessen Vertheidigung in erster Linie die in Mähren gelegenen Truppen bestimmt. Bisher befanden sich alle Feld-Artillerie-Vorräthe in Budweis und den von diesem Depot dependierendenNeben-Depots zu Bergstadtl und Moldauthein6). Der Kaiser beabsichtigte, diese Vorräthe in die Zeughäuser jener Länder zu vertheilen, in welchen die Truppen lagen und sich im Falle eines Krieges sammelten, damit die für dieselben bestimmten Geschütze sammt Munition und Fuhrwerken im Bedarfsfälle sofort zur Hand seien. Nach langen Verhandlungen wurde mit dem hofkriegsräthlichen Erlasse vom 30. Juni 1779 den aufgestellten Forderungen entsprochen und Prag, Brünn, Budweis und Wien als Artillerie-Depositorien bestimmt. In Prag wurde das Linien- und Beserve-Geschütz sammt Munition und Fuhrwerken für die in Böhmen befindlichen Truppen, in Brünn für jene in Mähren hinterlegt. In Budweis wurden die Armee-ßeserve-Geschütze sammt Munition und Fuhrwerken, dann die schwere Beserve und ausserdem auch weiterhin alle Holz- und Eisen-Vorräthe für die Feld-Artillerie deponiert. ln Wien befanden sich die Belagerungs-Geschütze und alle Neu­ergänzungen an Feld-Geschütz. Auch mussten nach einem Feldzuge alle Geschütze dahin abgeführt werden. In diesem Depot blieb ein ständiger Vorrath an Feld-Geschützen 7) und Munition sammt Fuhrwerken für die Begimenter in den südlichen Provinzen ■) K. A„ H. K. R. 1778, 6, 901. >) K. A . H. K. R. 1778, 6, 901. ») K. A., H. K. R. 1778, 62, 1738. “) K. A., H. K. R. 1783, 16. 519. ■-') K. A., C. A. 1792. Nr. 33, 11, 2. «) K. A., H. K. R. 1779, 6, 403. ’) K. A., H. K. R. 1779, 62, 258.

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