Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Organisation und Entwicklung der Festungs-Artillerie 1850-1854, 1867-1903 - II. Festungs-Artillerie 1867-1903
230 den Pionnier-Säbel beibehielten, die Vormeister, Ober- und Unter-Kanoniere der Compagnien der Festungs-Artillerie-Bataillone jedoch neben demselben das Hinterlad-Extra-Corps-Gewehr erhielten. Diese Bestimmung traf auch die Organisation des Jahres 1885, jedoch erweiterte sie dieselbe dahin, dass die Hilfsarbeiter ebenfalls den Pionnier- Säbel, die Zugsführer und Corporale der Compagnien gleichfalls das Hinterlad-Extra-Corps-Gewehr erhielten. Die bei den Eestungs-Compagnien mit der Organisation von 1885 eingetheilten Büchsenmacher erhielten den Infanterie- Säbel. Die Mannschaft der Gebirgs-Batterien wurde in der Bewaffnung nun jener der Feld-Artillerie gleichgestellt. Im Jahre 1888 wurde die Bichtauszeichnung wie bei der Feld-Artillerie eingeführt und im folgenden Jahre den Officieren das Tragen von Zwilchhosen im inneren Dienste gestattet. Bei der Organisation des Jahres 1890 erfolgte die durch dieselbe bedingte Aenderung der Nummern auf den Knöpfen und am Csako, ferner wurden mit Circ. Verordn vom 11. November für die Officiere, in Abänderung der bisherigen Vorschrift en parade, die blauen Pantalons mit rothen Lampassen und Passepoil, dann Halbstiefel, im Dienste aber blaugraue Pantalons mit Passepoil und. Halbstiefel, (für Berittene die .Hose als Stiefelhose und hohe Stiefel mit Sporen) vorgeschrieben. Mit dieser Organisation entfielen auch die Pionnier-Säbel bei den Compagnien mit Ausnahme jener der Bechnungs-Hilfsarbeiter, Trompeter und Bandagenträger und wurde statt deren für die mit Gewehr bewaffnete Mannschaft das Bajonnett eingeführtl). Die Organisation des Jahres 1892 betheilte die Büchsenmacher ebenfalls mit dem Pionnier-Säbel (statt des Infanterie-Säbels) und normierte denselben auch für die neu aufgestellten Fahr-Kanoniere der Belagerungs-Batterie- Gruppen, während die bei der Bespannung dieser Gruppen und bei den Bespannungszügen für feste Plätze eingetheilten Unterofficiere den Cavallerie- Säbel2) und den Bevolver erhielten. Im áelben Jahre3) wurde noch vor Ausgabe der provisorischen Organisation den Hauptleuten das Becht, sich selbst beritten zu machen, unter denselben Modalitäten wie bei der Infanterie zuerkannt. Seit 1894 4) ist für die berittenen Unterofficiere das Tragen von braunen Wollhandschuhen mit Zwilchbesatz wie bei der Cavallerie gestattet, seit 1895 den Berittenen erlaubt, en parade die Paradehose als Stiefelhose zu tragen und sich der Stiefel wie für Dragoner zu bedienen 5). Mit dem Jahre 1897 wurde das 8 i«i»-Bepetier-Gewehr als Bepetier- Stutzen Modell 95 mit Bajonnett eingeführt; 1898 erhielten die Pferdewärter lichtblaue Stiefelhosen, Stiéfel und Anschnall-Sporen, ferner wurden wie bei allen Truppen die goldenen Streifen für Längerdienende eingeführt, die Brotsäcke aus braunem Flachs-Segelstoff normiert, ein anderes Modell des Mantelriemens (für Berittene Modell 1889, für andere 1888) festgesetzt; 1899 der Gliederbocksattel, die Pferdedecken, Ober- und Untergurte etc., Bevolver wie bei Cavallerie-Officieren auch für die Artillerie-Officiere bestimmt; ferner eine neue Beitstange eingeführt, die Sporen geändert; 1901 erhielten die Unterofficiere und Gagisten ohne Bangsclasse Celluloid-Sterne. Die Adjustie- rungs-Aenderungen 19U3 sind jenen der Feld-Artillerie analog. Die Festungs- Artillerie erhielt statt der Pantalons mit Lampassen lichtblaue Pantalons mit scharlachrothem Passepoil (auch für Cadet-Olficiers-Stellvertreter), Schuhe und lichtblaue Gamaschen (für Cadet-Officiers-Stellvertreter auch vom Stoffe des Sommer-Beinkleides); die Officiere der mobilen Belagerungs-Batterie- Gruppen (Cadres) die Adjustierung der Feld-Artillerie. Ferner wurden für die Officiere Schnürschuhe gestattet, sowie das Tragen von dunkelbraunen Handschuhen und von Gamaschen bei Uebungsreisen, Becognoseierungen etc. !) Die Gebirgs-Batterien wurden 1890 aus dem Rab men der Festungs-Artillerie ausgeschieden. 2) Diese waren naturgemäss ohne Gewehr. 3) R. K. M. Praes. Nr. 1899 vom Jahre 1892. 4) Allerhöchste Entschliessung vom 22. September 1894. 5) Allerhöchste Entschliessung vom 23. März 1895.