Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Organisation und Entwicklung der Festungs-Artillerie 1850-1854, 1867-1903 - II. Festungs-Artillerie 1867-1903
222 welche jedoch weiterhin beim 8. Festungs-Artillerie-Bataillon in Zutheilung blieb. Das 11. Bataillon zu Ragusa wurde durch Zutransferierung der dort dislocierten 4. Compagnie des 1. Küsten-Artillerie-Bataillons, das 12. zu Zara durch Zutransferierung der zu Triest befindlichen 3. und 4. Festungs-Com* pagnie des 8. Feld-Artillerie-Regiments auf 5 Compagnien gebracht. Jedes dieser neuen Bataillone erhielt, ebenfalls in der Stabs-Station, eine Bataillons-Schule. Bezüglich der Inhaberrechte und der Seelsorge galten dieselben Bestimmungen wie für die bereits bestehenden 9 Bataillone. Diese neue Formation trat mit 1. Mai 1868 in Kraft. Die Kriegs- und Friedens-Stände der Bataillons-Stäbe, Compagnien und Gebirgs-Batterien waren jenen bei den anderen Festungs-Artillerie-Bataillonen gleich. Jene Bataillone (11 und 12), welche eine Gebii-gs-Batterie im Stande hatten, führten, wie bisher nur das 9. Bataillon, im Kriege einen Thierai’zt. Die Circ. Verordn, vom 26. März regelte das Chargen-Verhältnis der Bataillons-Commandanten dahin, dass sie nunmehr 3 Majore statt 6 für Com- mandantenstellen bestimmte. Zur Ergänzung wurden mit Circ. Verordn, vom 5. April zugewiesen: Dem 10. Bataillon (Stab Pola) die Werb-Bezirke der Infanterie-Regimenter Nr. 11 12 25 26 75. Dem 11. (Stab Ragusa) Nr. 16, 27, 44, 47, 48. Dem 12. (Stab Zara) Nr. 3, 7, 17, 19, 69, 76. Schon mit Circ. Verordn, vom 22. April erscheinen die 2 Subaltern-Aerzte- Stellen beim Stabe der Festungs-Bataillone aufgelassen, dieser also um 2 Köpfe vermindert. Im folgenden Jahre1) 1869 wurde die Wirksamkeit der Festungs-Artillerie- Bataillons-Commandanten als Festungs-Artillerie-Directoren eingestellt. Ferner wurden die Profossen abgeschafft, an deren Stelle die Stabsführer systemisiert und ein neues Organisations-Statut für die Fgstungs-Artillerie normiert. 1869—187/. Die Jahre 1869—1871 schufen auch bei der Festungs-Artillerie eine Reihe organisatorischer Aenderungen, deren Resultat folgende Bestimmungen sind: Die Festungs-Artillerie gliedert sich in 12 Bataillone mit den Nummern 1 bis 12. Jedes Bataillon besteht aus dem Bataillons-Stab rmd 6 Compagnien mit den Nummern 1 bis 6. Die 6. Compagnie bleibt im Frieden en cadre. Das 9. Bataillon führt ausserdem 3 Gebirgs-Batterien mit den Nummern 1, 3, 5, das 11. und 12. je eine mit der Nummer 1 im Stande. Die Zahl dieser Gebirgs-Batterien wird im Kriege verdoppelt; die neugebildeten Batterien erhalten die Nummern 2, 4, 6, respective 2. Jedes Bataillon hatte, wie bisher, eine Stabs-Station zugewiesen, wo auch der Cadre dislociert sein musste und die Augmentations-Vorräthe verwahrt und verwaltet wurden— eventuell (bei den Bataillonen 9, 11, 12) auch das Ge- birgs-Artillerie-Ausrüstungs-Material ausschliesslich der Munition, welch letztere bei den Artillerie-Zeugs-Anstalten blieb. Die Unterofficiers-Bildungsschule blieb für jedes Bataillon bestehen. Zur Ausbildung der Officiere als Instructoren im Schiesswesen bestand die Artillerie-Schiess-Schule. Die Mannschaft der Festungs-Bataillone war hauptsächlich in der Bedienung und Handhabung der Batterie- und Küsten-Geschütze, sowie in den sonstigen Artilleriediensten bei der Vertheidigung und beim Angriffe fester Plätze auszubilden. Die Kanoniere der Gebirgs-Batterien mussten mit der Wartung, Packung und Führung der Tragthiere vertraut sein. Die mit oder ohne materieller Begünstigung über die gesetzliche Pflicht dienende Mannschaft durfte bei den Bataillonen Nr. 1 bis 8 und 10 die Zahl von 80, bei Bataillon Nr. 9 die Zahl von 120, bei Nr. 11 und 12 von 90 nicht überschreiten. Der Bataillons-Commandant hatte dafür zu sorgen, dass die Zahl der im Kriege nöthigen Ergänzung an Unterofficieren mehr 10 Procent im Reserve- Stande vorhanden wax’. *) *) Circ. Verordn, vom 31. October 1869.